Hartmann Ulner v. Dieburg bestimmt in seinem Testament, dass er bei seinen Eltern im Barfüßerkloster in Dieburg, oder, falls er in Heidelberg ster...
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NACHWEIS
B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1481-1507
1498 März 31
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Samstag nach Letare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hartmann Ulner v. Dieburg bestimmt in seinem Testament, dass er bei seinen Eltern im Barfüßerkloster in Dieburg, oder, falls er in Heidelberg sterbe, im dortigen Barfüßerkloster beigesetzt werden soll. Beiden Klöstern vermacht er genannte Summen, ebenso dem Spital zu Weinsheim und seinem Herrn (Bischof Johann) in Worms. Für die aus dem väterlichen Erbe seinem Bruder Gerhard schuldige Summe legiere er ihm eine pfalzgräfliche Verschreibung, seinem Bruder Anselm zu Limburg und dem Gotteshaus dort soll eine weitere Summe zukommen. Seinem Vetter Ulrich Ulner v. Dieburg, den er neben seinem Bruder Gerhard als Testamentsvollstrecker einsetze, vermacht er alle Lehen und eigenen Güter, wofür dieser Gerhard auf Lebzeit 40 Gulden jährlich zahlen soll, ebenso seine fahrende Habe. Genannte Korngülte soll seinem Knecht Gotz zustehen. Er sei eine Wallfahrt nach Morchingen schuldig und ferner genannte Summen an Peter v. Lichtenberg, Heinrich Stoltz, die Kirche in Wöllstein bei Kreuznach, Heinrich v. Handschuhsheim, Diether v. Handschuhsheim, Herrn Friedrich, Pastor zu Erzhausen, nach Wartenberg, an seinen Knecht Gotz, die Handwerker zu Weinsheim für Dienste seit Weihnachten, die Apotheke zu Heidelberg und an Peter Jeger; die 200 Gulden und Gülte für die 'Krümpechin' seien unterpfändet auf seines Vetters Ulrich Hof zu Uelversheim, dieser jedoch mit seinem (des Ausstellers) Teil am Gut zu Heuchelheim abgegolten. Sein Vetter Ulrich soll die 2 Pferde vom Pfalzgrafen, die dieser ihm schuldig sei, nach seinem (des Ausstellers) Tod fordern
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 97/1 - Ausf., Papier (Libell, TO Blattl,aufgedr. Sg. stark besch., notarielle Beglaubigung S. 14/15, s. Urk. von 1500 Februar 4 (Nr. 1977), inseriert in Notariatsinstrument
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hartmann Ulner v. Dieburg bestimmt in seinem Testament, dass er bei seinen Eltern im Barfüßerkloster in Dieburg, oder, falls er in Heidelberg sterbe, im dortigen Barfüßerkloster beigesetzt werden soll. Beiden Klöstern vermacht er genannte Summen, ebenso dem Spital zu Weinsheim und seinem Herrn (Bischof Johann) in Worms. Für die aus dem väterlichen Erbe seinem Bruder Gerhard schuldige Summe legiere er ihm eine pfalzgräfliche Verschreibung, seinem Bruder Anselm zu Limburg und dem Gotteshaus dort soll eine weitere Summe zukommen. Seinem Vetter Ulrich Ulner v. Dieburg, den er neben seinem Bruder Gerhard als Testamentsvollstrecker einsetze, vermacht er alle Lehen und eigenen Güter, wofür dieser Gerhard auf Lebzeit 40 Gulden jährlich zahlen soll, ebenso seine fahrende Habe. Genannte Korngülte soll seinem Knecht Gotz zustehen. Er sei eine Wallfahrt nach Morchingen schuldig und ferner genannte Summen an Peter v. Lichtenberg, Heinrich Stoltz, die Kirche in Wöllstein bei Kreuznach, Heinrich v. Handschuhsheim, Diether v. Handschuhsheim, Herrn Friedrich, Pastor zu Erzhausen, nach Wartenberg, an seinen Knecht Gotz, die Handwerker zu Weinsheim für Dienste seit Weihnachten, die Apotheke zu Heidelberg und an Peter Jeger; die 200 Gulden und Gülte für die 'Krümpechin' seien unterpfändet auf seines Vetters Ulrich Hof zu Uelversheim, dieser jedoch mit seinem (des Ausstellers) Teil am Gut zu Heuchelheim abgegolten. Sein Vetter Ulrich soll die 2 Pferde vom Pfalzgrafen, die dieser ihm schuldig sei, nach seinem (des Ausstellers) Tod fordern
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 97/1 - Ausf., Papier (Libell, TO Blattl,aufgedr. Sg. stark besch., notarielle Beglaubigung S. 14/15, s. Urk. von 1500 Februar 4 (Nr. 1977), inseriert in Notariatsinstrument
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ