Lienhart Franck, B. zu Göppingen, wegen vielfältiger nachts auf der Gassen geübter mutwilliger Handlungen daselbst gef., wird nach Fürbitten seiner Ehefrau und guter Freunde aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, von nun an zeitlebens weder offene noch heimliche Zechen zu besuchen, ohne Erlaubnis der Obrigkeit keinerlei Wehr zu tragen, Leib und Gut nicht zu verändern, sich den Ersatzforderungen des jungen Class Anckelin und des jungen Petter Boleck wegen ihres Gesundheitsschadens vor jedem Gericht zu stellen, seine Atzung und sonstige Kosten selbst bezahlen und schwört U.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...