Johann Ludwig Graf von Nassau-Hadamar schließt mit den Brüdern Johann Hartmann und Johann Ernst Frei von Dehrn einen Vertrag, laut welchem er die Obermärkerschaft in der Wiebelsburg, Gleisenberg und Spitzberg, die bisher die Frei von Dern von ihm zu Lehen trugen, an sich nimmt, 3 Hofmännern auf den Gütern derselben zu Dehrn Freiheit von Diensten und Frohnden zugestellt, und für den Verlust genannter Märkerschaft der Frei von Dehrn das Recht erteilt, allwöchentlich einen Wagen Holz aus dem Grafschaftenwald nach Anweisung der Förster oder Schützen zu Weyer oder Steinbach auf das Haus zu Dehrn zu führen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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