Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Ravensburg beurkunden, dass sich Apollonia Binger, Tochter der Eheleute Matthias (Theus) Binger und Elsa Grübler zu Bavendorf, um 4 fl rh, deren Empfang sie hiermit zugleich quittieren, aus ihrer und gemeiner Stadt Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens ihrer Amtsnachfolger, der Stadtgemeinde und ihrer aller Erben sprechen die Aussteller genannte Apollonia und auch die Kinder, die sie womöglich gebären wird, von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den ihr anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, begeben sich ihr und ihren Erben gegenüber aller Ansprüche und Forderungen, die sie bisher von Leibeigenschafts wegen gegen sie gehabt haben, und stellen ihr frei, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten und "sonst allenthalben, wo sy will" anzunehmen, wobei sie keinerlei Behinderung durch sie, die Aussteller, zu gewärtigen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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