Gewerbeaufsicht
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Tektonik
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> Baden-Württemberg 1952 ff.: Untere Behörden, untere Sonderbehörden >> Geschäftsbereich Ministerium für Umwelt
Überlieferungsgeschichte
Die Regelung der durch die Industrialisierung im 19. Jahrhundert aufgeworfenen sozialen Fragen (Arbeitszeit, Unfallverhütung, Kinderarbeit, Behandlung von Erkrankten und Verunglückten, Kündigungsrecht usw.) war mehrfach Gegenstand staatlicher Rechtsvorschriften (u.a. Badisches Gewerbegesetz 1862), mit deren Überwachung die Bezirksämter beauftragt wurden. 1870 wurden zur Überwachung des Kinder- und Jugendschutzes zunächst ehrenamtliche Fabrikinspektoren eingeführt, seit 1906 gibt es in Baden einen eigenen gewerbeärztlichen Dienst. Aus den ehrenamtlichen (seit 1879 obligatorischen) Fabrikinspektoren entstand 1890 als Zentralbehörde die Fabrikinspektion in Karlsruhe, die 1911 in Gewerbeaufsichtsamt umbenannt wurde. Baden wurde in vier (zeitweilig drei) Aufsichtsbezirke unterteilt, die jeweils mehrere Amtsbezirke umfassten. Die Aufsichtsbefugnisse wurden nun auch auf Handwerks- und Kleinbetriebe und die Hausindustrie ausgedehnt. Das Karlsruher Gewerbeaufsichtsamt, das während des Zweiten Weltkriegs nach Straßburg verlegt worden war, arbeitet nach Kriegsende zum Teil in Donaueschingen und gelangte 1948 nach Freiburg. Die Zuständigkeit war auf Südbaden beschränkt. Nach der Gründung des Landes Baden-Württemberg wurde die Gewerbeaufsicht in den einzelnen Landesteilen 1955 vereinheitlicht. Errichtet wurden im gesamten Land anstelle der alten Aufsichtsbezirke 7 eigenständige örtliche Aufsichtsbehörden unter der einheitlichen Bezeichnung Gewerbeaufsichtsamt. Den Gewerbeaufsichtsämtern wurden Gewerbeärzte für Fragen der Arbeitsmedizin und für die Begutachtung von Berufskrankheiten beigegeben. 1974 erfolgte eine Neuabgrenzung der Bezirke. Die Gewerbeaufsichtsämter sind heute zuständig für: technischer Arbeitsschutz; Arbeitssicherheit; Gesundheits- und Gefahrenschutz für Beschäftigte und die Allgemeinheit; Unfallverhütung; Prüfung von Baugesuchen für gewerbliche Vorhaben; Mitwirkung bei der Bauleitplanung; sozialer Arbeitsschutz; Immissionsschutz; Gefahrenschutz in der Heimarbeit und Entgeltprüfung. 1991 erhielten die Ämter die Bezeichnung "Staatliches Gewerbeaufsichtsamt - Amt für Arbeits- und Immissionsschutz". Die Ressortzugehörigkeit wechselte mehrfach (Inneres, Arbeit/Soziales/Gesundheit, Umwelt, z.T. gemischt).
Die Regelung der durch die Industrialisierung im 19. Jahrhundert aufgeworfenen sozialen Fragen (Arbeitszeit, Unfallverhütung, Kinderarbeit, Behandlung von Erkrankten und Verunglückten, Kündigungsrecht usw.) war mehrfach Gegenstand staatlicher Rechtsvorschriften (u.a. Badisches Gewerbegesetz 1862), mit deren Überwachung die Bezirksämter beauftragt wurden. 1870 wurden zur Überwachung des Kinder- und Jugendschutzes zunächst ehrenamtliche Fabrikinspektoren eingeführt, seit 1906 gibt es in Baden einen eigenen gewerbeärztlichen Dienst. Aus den ehrenamtlichen (seit 1879 obligatorischen) Fabrikinspektoren entstand 1890 als Zentralbehörde die Fabrikinspektion in Karlsruhe, die 1911 in Gewerbeaufsichtsamt umbenannt wurde. Baden wurde in vier (zeitweilig drei) Aufsichtsbezirke unterteilt, die jeweils mehrere Amtsbezirke umfassten. Die Aufsichtsbefugnisse wurden nun auch auf Handwerks- und Kleinbetriebe und die Hausindustrie ausgedehnt. Das Karlsruher Gewerbeaufsichtsamt, das während des Zweiten Weltkriegs nach Straßburg verlegt worden war, arbeitet nach Kriegsende zum Teil in Donaueschingen und gelangte 1948 nach Freiburg. Die Zuständigkeit war auf Südbaden beschränkt. Nach der Gründung des Landes Baden-Württemberg wurde die Gewerbeaufsicht in den einzelnen Landesteilen 1955 vereinheitlicht. Errichtet wurden im gesamten Land anstelle der alten Aufsichtsbezirke 7 eigenständige örtliche Aufsichtsbehörden unter der einheitlichen Bezeichnung Gewerbeaufsichtsamt. Den Gewerbeaufsichtsämtern wurden Gewerbeärzte für Fragen der Arbeitsmedizin und für die Begutachtung von Berufskrankheiten beigegeben. 1974 erfolgte eine Neuabgrenzung der Bezirke. Die Gewerbeaufsichtsämter sind heute zuständig für: technischer Arbeitsschutz; Arbeitssicherheit; Gesundheits- und Gefahrenschutz für Beschäftigte und die Allgemeinheit; Unfallverhütung; Prüfung von Baugesuchen für gewerbliche Vorhaben; Mitwirkung bei der Bauleitplanung; sozialer Arbeitsschutz; Immissionsschutz; Gefahrenschutz in der Heimarbeit und Entgeltprüfung. 1991 erhielten die Ämter die Bezeichnung "Staatliches Gewerbeaufsichtsamt - Amt für Arbeits- und Immissionsschutz". Die Ressortzugehörigkeit wechselte mehrfach (Inneres, Arbeit/Soziales/Gesundheit, Umwelt, z.T. gemischt).
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:41 MEZ