Gewerbeaufsicht
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Tektonik
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> Baden-Württemberg 1952 ff.: Untere Behörden, untere Sonderbehörden >> Geschäftsbereich Ministerium für Umwelt
Überlieferungsgeschichte
Die Regelung der durch die Industrialisierung im 19. Jahrhundert aufgeworfenen sozialen Fragen (Arbeitszeit, Unfallverhütung, Kinderarbeit, Behandlung von Erkrankten und Verunglückten, Kündigungsrecht usw.) war mehrfach Gegenstand staatlicher Rechtsvorschriften (u.a. Badisches Gewerbegesetz 1862), mit deren Überwachung die Bezirksämter beauftragt wurden. 1870 wurden zur Überwachung des Kinder- und Jugendschutzes zunächst ehrenamtliche Fabrikinspektoren eingeführt, seit 1906 gibt es in Baden einen eigenen gewerbeärztlichen Dienst. Aus den ehrenamtlichen (seit 1879 obligatorischen) Fabrikinspektoren entstand 1890 als Zentralbehörde die Fabrikinspektion in Karlsruhe, die 1911 in Gewerbeaufsichtsamt umbenannt wurde. Baden wurde in vier (zeitweilig drei) Aufsichtsbezirke unterteilt, die jeweils mehrere Amtsbezirke umfassten. Die Aufsichtsbefugnisse wurden nun auch auf Handwerks- und Kleinbetriebe und die Hausindustrie ausgedehnt. Das Karlsruher Gewerbeaufsichtsamt, das während des Zweiten Weltkriegs nach Straßburg verlegt worden war, arbeitet nach Kriegsende zum Teil in Donaueschingen und gelangte 1948 nach Freiburg. Die Zuständigkeit war auf Südbaden beschränkt. Nach der Gründung des Landes Baden-Württemberg wurde die Gewerbeaufsicht in den einzelnen Landesteilen 1955 vereinheitlicht. Errichtet wurden im gesamten Land anstelle der alten Aufsichtsbezirke 7 eigenständige örtliche Aufsichtsbehörden unter der einheitlichen Bezeichnung Gewerbeaufsichtsamt. Den Gewerbeaufsichtsämtern wurden Gewerbeärzte für Fragen der Arbeitsmedizin und für die Begutachtung von Berufskrankheiten beigegeben. 1974 erfolgte eine Neuabgrenzung der Bezirke. Die Gewerbeaufsichtsämter sind heute zuständig für: technischer Arbeitsschutz; Arbeitssicherheit; Gesundheits- und Gefahrenschutz für Beschäftigte und die Allgemeinheit; Unfallverhütung; Prüfung von Baugesuchen für gewerbliche Vorhaben; Mitwirkung bei der Bauleitplanung; sozialer Arbeitsschutz; Immissionsschutz; Gefahrenschutz in der Heimarbeit und Entgeltprüfung. 1991 erhielten die Ämter die Bezeichnung "Staatliches Gewerbeaufsichtsamt - Amt für Arbeits- und Immissionsschutz". Die Ressortzugehörigkeit wechselte mehrfach (Inneres, Arbeit/Soziales/Gesundheit, Umwelt, z.T. gemischt).
Die Regelung der durch die Industrialisierung im 19. Jahrhundert aufgeworfenen sozialen Fragen (Arbeitszeit, Unfallverhütung, Kinderarbeit, Behandlung von Erkrankten und Verunglückten, Kündigungsrecht usw.) war mehrfach Gegenstand staatlicher Rechtsvorschriften (u.a. Badisches Gewerbegesetz 1862), mit deren Überwachung die Bezirksämter beauftragt wurden. 1870 wurden zur Überwachung des Kinder- und Jugendschutzes zunächst ehrenamtliche Fabrikinspektoren eingeführt, seit 1906 gibt es in Baden einen eigenen gewerbeärztlichen Dienst. Aus den ehrenamtlichen (seit 1879 obligatorischen) Fabrikinspektoren entstand 1890 als Zentralbehörde die Fabrikinspektion in Karlsruhe, die 1911 in Gewerbeaufsichtsamt umbenannt wurde. Baden wurde in vier (zeitweilig drei) Aufsichtsbezirke unterteilt, die jeweils mehrere Amtsbezirke umfassten. Die Aufsichtsbefugnisse wurden nun auch auf Handwerks- und Kleinbetriebe und die Hausindustrie ausgedehnt. Das Karlsruher Gewerbeaufsichtsamt, das während des Zweiten Weltkriegs nach Straßburg verlegt worden war, arbeitet nach Kriegsende zum Teil in Donaueschingen und gelangte 1948 nach Freiburg. Die Zuständigkeit war auf Südbaden beschränkt. Nach der Gründung des Landes Baden-Württemberg wurde die Gewerbeaufsicht in den einzelnen Landesteilen 1955 vereinheitlicht. Errichtet wurden im gesamten Land anstelle der alten Aufsichtsbezirke 7 eigenständige örtliche Aufsichtsbehörden unter der einheitlichen Bezeichnung Gewerbeaufsichtsamt. Den Gewerbeaufsichtsämtern wurden Gewerbeärzte für Fragen der Arbeitsmedizin und für die Begutachtung von Berufskrankheiten beigegeben. 1974 erfolgte eine Neuabgrenzung der Bezirke. Die Gewerbeaufsichtsämter sind heute zuständig für: technischer Arbeitsschutz; Arbeitssicherheit; Gesundheits- und Gefahrenschutz für Beschäftigte und die Allgemeinheit; Unfallverhütung; Prüfung von Baugesuchen für gewerbliche Vorhaben; Mitwirkung bei der Bauleitplanung; sozialer Arbeitsschutz; Immissionsschutz; Gefahrenschutz in der Heimarbeit und Entgeltprüfung. 1991 erhielten die Ämter die Bezeichnung "Staatliches Gewerbeaufsichtsamt - Amt für Arbeits- und Immissionsschutz". Die Ressortzugehörigkeit wechselte mehrfach (Inneres, Arbeit/Soziales/Gesundheit, Umwelt, z.T. gemischt).
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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13.11.2025, 2:41 PM CET