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Engelhard von Neideck, Domherr zu Würzburg und vom Würzburger Bischof Gerhard [von Schwarzburg] in dieser Angelegenheit bevollmächtigter Kommissar und Richter, beurkundet: In dem Rechtsstreit zwischen dem Rektor der Pfarrkirche in Vilchband (Vilchgebunt) Heinrich Gerung von Weißenhorn (Wissenhorn) und dem Kloster St. Stephan werden am 18. November (in vigilia beate Elisabeth vidue) die aufgebotenen Zeugen verhört. Sie sagen übereinstimmend aus, dass der strittige Fronhof und die zwei Drittel des Zehnten in Vilchband dem Kloster St. Stephan gehören. Die davon gefallenden Einkünfte wurden daher immer an das Kloster geliefert. Publicate sunt he intestationes 1380 feria tercia post Epiphaniam Domini. Aussteller: Engelhard von Neideck. Empfänger: Kloster St. Stephan
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Engelhard von Neideck, Domherr zu Würzburg und vom Würzburger Bischof Gerhard [von Schwarzburg] in dieser Angelegenheit bevollmächtigter Kommissar und Richter, beurkundet: In dem Rechtsstreit zwischen dem Rektor der Pfarrkirche in Vilchband (Vilchgebunt) Heinrich Gerung von Weißenhorn (Wissenhorn) und dem Kloster St. Stephan werden am 18. November (in vigilia beate Elisabeth vidue) die aufgebotenen Zeugen verhört. Sie sagen übereinstimmend aus, dass der strittige Fronhof und die zwei Drittel des Zehnten in Vilchband dem Kloster St. Stephan gehören. Die davon gefallenden Einkünfte wurden daher immer an das Kloster geliefert. Publicate sunt he intestationes 1380 feria tercia post Epiphaniam Domini. Aussteller: Engelhard von Neideck. Empfänger: Kloster St. Stephan
Engelhard von Neideck, Domherr zu Würzburg und vom Würzburger Bischof Gerhard [von Schwarzburg] in dieser Angelegenheit bevollmächtigter Kommissar und Richter, beurkundet: In dem Rechtsstreit zwischen dem Rektor der Pfarrkirche in Vilchband (Vilchgebunt) Heinrich Gerung von Weißenhorn (Wissenhorn) und dem Kloster St. Stephan werden am 18. November (in vigilia beate Elisabeth vidue) die aufgebotenen Zeugen verhört. Sie sagen übereinstimmend aus, dass der strittige Fronhof und die zwei Drittel des Zehnten in Vilchband dem Kloster St. Stephan gehören. Die davon gefallenden Einkünfte wurden daher immer an das Kloster geliefert. Publicate sunt he intestationes 1380 feria tercia post Epiphaniam Domini. Aussteller: Engelhard von Neideck. Empfänger: Kloster St. Stephan
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden >> Einzelregestierung von Urkunden
1380 Januar 10
Pergament
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: Engelhard von Neideck; an Pergamentstreifen abhängend, Fragm.
Überlieferung: Rotulus
Literatur: Regest: Urkundenbuch St. Stephan, Nachträge, Nr. 33 S. 21
Unternummer: 15
Medium: A = Analoges Archivalie
Neideck, Engelhard von, Würzburg, Domherr
Schwarzburg, Gerhard von, Würzburg, Bischof
Pestem, Hartmut, Vilchband
Vilchband, Simon von
Vilchband, Hermann d. J. von
Vilchband, Hermann d. Ä. von
Spitz, Heinrich, Bütthard
Doringer, Siegfried, Oberwittighausen
Werger, Konrad, Vilchband
Heymendorf, Siegfried, Vilchband
Schultheiß, Johannes, Sulzdorf
Sur, Konrad, Unterwittighausen
Berger, Friedrich, Vilchband
Zobel, Heinrich, Würzburg, Kloster St. Stephan, Mönch
Hermann, Giebelstadt, Pfarrer
Gerung, Friedrich, Bütthard, Pfarrer
Truchsess, Otto, Würzburg, Kloster St. Stephan, Prior
Hofmann, Konrad, Würzburg, Bürger
Rode, Johannes vom, Würzburg, Kloster St. Stephan, Mönch
Salzburg, Friedrich von, Würzburg, Kloster St. Stephan, Mönch
Rebstock, Johannes vom, Würzburg, Kloster St. Stephan, Kantor
Würzburg, Domstift, Kanoniker
Würzburg, Bischof
Würzburg, Kloster, St. Stephan, Abt
Würzburg, Kloster, St. Stephan, Konvent
Würzburg, Kloster, St. Stephan, Mönch
Würzburg, Kloster, St. Stephan, Prior
Würzburg, Bürger
Vilchband (Baden-Württemberg/Gde. Wittighausen Main-Tauber-Kreis), Einwohner
Vilchband (Baden-Württemberg/Gde. Wittighausen Main-Tauber-Kreis), Hof, Fronhof
Vilchband (Baden-Württemberg/Gde. Wittighausen Main-Tauber-Kreis), Zehnt
Bütthard (Lkr. Würzburg), Einwohner
Bütthard (Lkr. Würzburg), Pfarrer
Oberwittighausen (Baden Württemberg/Gde. Wittighausen Main-Tauber-Kreis), Einwohner
Sulzdorf (Gde. Giebelstadt/Lkr. Würzburg), Einwohner
Unterwittighausen (Baden-Württemberg/Gde. Wittighausen Main-Tauber-Kreis), Einwohner
Giebelstadt (Lkr. Würzburg), Pfarrer
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.