Engelhard von Neideck, Domherr zu Würzburg und vom Würzburger Bischof Gerhard [von Schwarzburg] in dieser Angelegenheit bevollmächtigter Kommissar und Richter, beurkundet: In dem Rechtsstreit zwischen dem Rektor der Pfarrkirche in Vilchband (Vilchgebunt) Heinrich Gerung von Weißenhorn (Wissenhorn) und dem Kloster St. Stephan werden am 18. November (in vigilia beate Elisabeth vidue) die aufgebotenen Zeugen verhört. Sie sagen übereinstimmend aus, dass der strittige Fronhof und die zwei Drittel des Zehnten in Vilchband dem Kloster St. Stephan gehören. Die davon gefallenden Einkünfte wurden daher immer an das Kloster geliefert. Publicate sunt he intestationes 1380 feria tercia post Epiphaniam Domini. Aussteller: Engelhard von Neideck. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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