Moritz Jungzorn, Ritter und Schultheiß zu Rosheim (Raßheim), bekundet, dass sein Herr Kurfürst Philipp von der Pfalz ihm das Dorf Birsingen [= Burscheid/Bourscheid] im Amt Lützelstein mit genanntem Zubehör um 120 Pfund Straßburger Pfennige wiederlöslich verpfändet hat, wie die zu Heidelberg gegebene Urkunde des Fürsten vom 25.09.1497 ausweist. Moritz versichert die Anerkennung des Lösungsrechts um die genannte Summe mitsamt der Ledigsagung der Untertanen von ihren Eiden. Nach dem Empfang der 120 Pfund Pfennige will Moritz dem Pfalzgrafen innerhalb von zwei Monaten Eigengüter, die der Pfalz und dem Amt Lützelstein am nächsten gelegen sind, in derselben Höhe auftragen und als Burglehen zu Lützelstein empfangen. Der Pfalzgraf verzichtet auf Moritz' Lebtag auf eine Rücklösung des Dorfes, wogegen Moritz ihm jederzeit nach bestem Vermögen gerüstet aufwarten und dienen soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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