Dekan und Capitel des St. Peterstifts zu Wimpfen im Tal und Dietrich von und zu Gemmingen, als Zehntherren des großen und kleinen Zehntens zu Stetten am Heuchelberg einerseits und Schutlheiß, Gericht und Gemeinde zu Stetten andererseits einigen sich in einer Streitfrage über den kleinen Zehnten zu Stetten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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