Die Anweisung an Alf Rhodenn, Richter und Geldheber zu Mettmann, dass Johann von Jülich-Kleve-Berg von Wilhelm Schirp gegen eine Summe 100 Gulden eine Rente von 50 Malter Hafer übernimmt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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