Wolf von Hartheim zu Hardheim quittiert, nachdem der + Pfalzgraf Friedrich Kurfürst den + Schenken Otto von Erbach veranlaßt hat, seinem + Vater Jorg von Hartheim, Kunz (?) von Dürn und Hans (?) Düring gewisse Summen zu bezahlen, wofür er seine Rechte zu Hardheim verpfändet hat, als Inhaber dieser Ansprüche Schenk Johann von Erbach über 500 fl. zur ihrer Abgeltung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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