Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Philipp Schenk von Erbach (herrn zu Erpach), auf seine Bitten und getreuer Dienste wegen, eine Schatzung der hinter ihm sitzenden kurpfälzischen Leibeigenen (libe angehorigen luten) mit dem 50. Pfennig [=2%ige Vermögensabgabe] bewilligt hat. Die Bewilligung geschieht aus besonderer Gnade und schafft keinerlei rechtliche Ansprüche Philipps und seiner Erben, was dieser mit einem besiegelten Brief versichert hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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