Urfehde Nr. 266
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7347
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
(15)67 Mai 28
Regest: Hans Knorr von Gaumeringen (Gomaringen) bekennt, dass er bei Nacht Nüsse abgeschlagen und heimgetragen, nachher auch dem Spital etliches Holz weggeführt und sonst etliches Holz mehr genommen, dazu eine Kette bei Hans Baur entwendet und heimgetragen hat. Mit dem allem hätte er eine peinliche Straf verdient, Er wurde deswegen und wegen anderer Sachen ins Gefängnis gelegt, Die Herren zu Reutlingen wollten ihm eine gebührende Straf widerfahren lassen und schlugen ihm das Recht (= Gerichtsverfahren) vor. Auf seine Bitte um Gnade entledigten sie ihn des Gefängnisses und erliessen ihm das Recht. Er schwor einen Eid, wegen dieser Sache und des Gefängnisses gegen die Herren zu Reutlingen, die Stadt und all die Ihren ewiglich Urfehde zu halten und sich nie zu rächen. Er soll und will bei seinem Eid künftig keinen Degen, Messer oder andere Waffe tragen, zu keiner öffentlichen Zech noch zu einer Versammlung gehen, auch keine Zech mit jemand in seinem Hause halten und aus dem Zehenten (= Gebiet) zu Gaumeringen nicht gehen ohne Erlaubnis der Amtleute - alles, bis der Rat zu Reutlingen es gestattet. Wenn er über kurz oder lang an die Herren oder die Ihren eine Forderung hätte, will er sie bei ihren ordentlichen Gerichten bleiben lassen. Wenn er aber diesen Eid und Urfehde nicht hielte oder in dergleichen Handlungen fernerhin befunden würde, will er heissen und sein ein treuloser und zum Tod verurteilter Mann, den die Herren zu Reutlingen richten oder richten lassen mögen, mit was Pen (= Strafe) des Tods sie wollen.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Hans Neuscheller, Bürger zu Reutlingen
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ