Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein Rat Hans von Stettenberg (+) zu Lebzeiten seinen Kindern Philipp, Apollonia und Juliana zu Vormunden die pfalzgräflichen Räte, Amtleute, Diener und Getreuen Albrecht Göler von Ravensburg, Anselm von Eicholzheim und Peter von Ehrenberg, Hansens Schwager und Tochtermänner, gesetzt hatte. Zwischen diesen diesen und der hinterlassenen Witwe Apollonia [Marschall von Waldeck gen.] von Iben (geborn von Uben), diese nunmehr vermählt mit Wilhelm von Angelach, halten sich Irrungen über Wittum, Morgengabe, "vorsicherung", Silbergeschirr, Perlen, Kleider, Kleinodien und anderes, das Apollonia fordert. Kurfürst Philipp hat daher seine Räte Götz von Adelsheim, Doktor und Propst zu Wimpfen, und Eustachius von Pfullendorf zu der Sache verordnet, die gütlich zwischen den Parteien einen Vertrag mit folgenden Bestimmungen aufgerichtet haben: [1.] Die Vormunde versichern Apollonia bis St. Martini [11.11.] 1.500 Gulden auf Lebtag, wie es der Wittumsbrief vorsieht. Die Verschreibung über die Morgengabe von 200 Gulden, die "by anndern briffen ligenn sollenn", wird ihr übergeben und die Summe genügsam versichert. Was Apollonia vom Wittum "nach anzall der zeitt" gebührt, geben ihr die Vormunde bis Maritini an barem Geld. [2.] Irrungen werden dem Pfalzgrafen zum endlichen Entscheid anheimgestellt. [3.] Die in Hans von Stettenbergs Testament inbegriffenen Perlen, Ketten, Kleinodien und anderes erhält Apollonia auf Lebtag, nach ihrem Tode fallen sie an Hansens Kinder. Gütlich beredet wurde dabei, dass sie die Ketten, Perlen und Hansens Kleider, die er an sie vermacht hatte (wes sie der an sie gemacht hett), behält. Die Vormunde geben ihr einen verdeckten Becher im Wert von 16 oder 20 Gulden, dagegen übergibt die Witwe das Silbergeschirr, einen verdeckten Silberbecher und weitere fünf silberne Becher, die ihr Vater Hans Marschall von Waldeck genannt von Iben (Hanns von Uben) ihrem Ehemann verpfändet hatte. Dazu soll sie den Vormunden für den Sohn Philipp einen vergoldeten verdeckten Becher, den Hans von Stettenberg ihr zu Lebzeiten gegeben hatte, ein "mernus" [?] sowie sieben unverdeckte Silberbecher des täglichen Gebrauchs übergeben. Dies gesteht Apollonia nicht ein, will sie den Vormunden aber überantworten, wenn diese belegen können, dass diese Kleinodien dem Sohn Philipp zustehen. Den Ring mit Türkis, den Diamantring, das kleine Ringlein, das Einhorn (einhornlin), das "stuck", das Hans am Hals getragen hatte, und anderes, das Apolonnia dem Sohn zugesteht, soll sie mitsamt dem aus dem Haus geführten Hausrat übergeben. Auch weiterer gefundener Hausrat oder Kleinodien, den Hans ihr nicht übergeben hatte, wird sie den Vormunden zustellen. Damit sollen beide Seiten gänzlich vertragen sein. Die Vormunde und Apollonnia haben den Vertrag im Beisein ihres Vater Hans, ihres Ehemanns Wilhelm von Angelach und weiterer Freunde unter Verzicht auf weitere Rechtsmittel angenommen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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