Die Stellung der Kirche zum Staat und zu den politischen Verbänden.
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1OB 002 Konsistorium der Rheinprovinz, 371
1OB 002 Konsistorium der Rheinprovinz Konsistorium der Rheinprovinz
Konsistorium der Rheinprovinz >> B I Kirchenverfassung und Synodaleinrichtung >> B I a Generalia
1933-1948
Enthält: Auswirkung der staatlichen Bestimmungen zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung im Bereich der Kirche; Auszug aus dem Jahrbuch Auslandsdeutschtum und evgl. Kirche 1935, hrsg. von D. Dr. Schubert im Verlag Chr. Kaiser München; OKR Spieß, Richtlinien für die Grußpflicht der Geistlichen; Bericht über die Arbeitstagung der rechtskundigen Mitglieder der evgl. Konsistorien in der Zeit vom 24. -26.04.1941 in der Lutherhalle zu Wittenberg (16 Seiten); Konsistorialrat Rößler an Präs. betr. Aufgabe des Präsesamtes; Kreissynode Moers, Sup. Denkhaus an den Entnazifizierungsausschuß wegen Entlassung der Lehrer und Pfarrer; Dokument zur Vorgeschichte der Stuttgarter Erklärung (16 Seiten) Verfassung für den Oekumenischen Rat der Kirchen und erklärendes Memorandum
Konsistorium der Evangelischen Kirche im Rheinland
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:23 MEZ