Hans Wolf Bergk, Schultheiß des Stabs Bischofsheim, und die Schöffen des dortigen Gerichts beurkunden, daß Kaspar Rodt, Bürger zu Bischofsheim, jetzt wohnhaft zu Memprechtshofen, und seine Ehefrau Salome Wetzler an Stelle des Daniel Hennenberger, Bürger zu Bischofsheim, und seiner Ehefrau Katharina der Kirchenschaffnei Rheinbischofsheim, namentlich dem Heiligenfonds zu Bischofsheim, vertreten durch Georg Reinbold, 28 Pfund schulden und diese unter Verpfändung beschriebener Güter zu verzinsen versprechen.