Der Biberacher Bürger Ulrich Gräter bekennt, dass sich seine Leibeigene Angelika ("Engel") Hager von Holzheim ("Holzhain") [Oberholzheim Gde. Achstetten/Lkr. Biberach] gegen Bezahlung von 6 Gulden aus der Leibeigenschaft freigekauft hat. Er verzichtet daher auf alle ihm zustehenden Rechte an ihr, ihren Kindern und ihrem Hab und Gut.