Friedrich III., Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen, bestätigt seinem Hofrichter Albrecht (Alber) von Maltitz die von seinem Vater verliehene Bedefreiheit auf seinen Gütern und den Anfall von Gütern in Canitz (Kannwicz) [sw. Meißen].

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Sächsisches Staatsarchiv
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