Landgericht ä.O. Hengersberg (Bestand)
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Landgericht ä.O. Hengersberg
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1802 - 1862
Vorwort: Die Landgerichte älterer Ordnung (so benannt zur Unterscheidung zu den heute existierenden Justizstellen) entstanden im Rahmen der Monteglas´schen Verwaltungsreform nach der Verordnung vom 24.03.1802 im Lauf des Jahres 1803. Sie lösten die früheren Land- bzw. Pfleggerichte ab, deren Sprengel sie nur zum Teil übernahmen, da jetzt möglichst gleich große Behördensprengel entstehen sollten. Ihrer Aufgabe nach waren sie jedoch nach wie vor sowohl erstinstanzliche Gerichte als auch untere Verwaltungsbehörde. Neben ihnen bestanden bis 1848 noch die adeligen Hofmarken bzw. (ab 1808) Patrimonialgerichte, die gleichfalls Verwaltungs- und Jurisdiktionskompetenzen besaßen. Das Landgericht ä.O. Hengersberg entstand 1838 neu aus Teilen des Landgerichts ä.O. Deggendorf und umfasste folgende Gebiete: Allhartsmais, Altenufer, Auerbach, Außernzell, Bradlberg bzw. Riggerding, Engolling, Grattersdorf, Hengersberg, Hunding, Iggensbach, Lalling, Nabin, Nadling bzw. Schaufling, Neßlbach, Niederalteich, Oberaign, Schöllnach, Schwanenkirchen, Schwarzach, Seebach, Taiding, Urlading, Waltersdorf, Winsing, Winzer. Ab 1862 wurde das gesamte Gebiet des Landgerichts Teil des neuen Bezirksamts Deggendorf. Der Justizbereich wurde dem sog. Landgericht mittlerer Ordnung Hengersberg zugeteilt, das 1879 in ein Amtsgericht umgewandelt wurde. Dir Briefprotokolle aller Landgerichte ä.O. bilden einen Selekt mit einheitlicher Nummernserie und sind unter Rep. 228/0 zu finden. Der Bestand wurde in der Masse aus der Provenienzbereinigung des BezA/LRA Deggendorf (Rep. 164/2) gebildet und in Faust eingegeben.
Landgericht ä.O. Hengersberg
725
Bestand
Akten
ger
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
12.08.2025, 09:29 MESZ
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