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Erfassung und Unterricht von Taubstummen, ferner von Blinden
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Enthaeltvermerke: Enthält: Mitteilungen der Bürgermeister des Kreises Gemünd an den Landrat über Anzahl und persönliche Verhältnisse der Taubstummen (Name, Alter, Stand, Wohnort, Eltern, Verlust der Sprache bzw. des Gehörs von Geburt an oder später) in der jeweiligen Bürgermeisterei, oft in tabellarischer Form, 1822-1825, 1835, 1838, 1847 und 1849; tabellarisches Verzeichnis der Ende 1828 im Kreis Gemünd lebenden Taubstummen (geordnet nach Altersgruppen und Geschlecht), mit dazu gehörigem Schriftwechsel zwischen dem Landrat und der Bezirksregierung Aachen, 1829; tabellarisches Verzeichnis der Ende 1837 im Kreis Schleiden lebenden Taubstummen (geordnet nach Altersgruppen und Geschlecht), 1838; Schriftwechsel, betreffend die Besetzung einer Freistelle in der Taubstummen-Lehranstalt in Köln durch Einwohner des Kreises Schleiden, 1840, 1843-1845, 1848, 1852, 1866 und 1873/74; Schriftwechsel, betreffend die Aufnahme Taubstummer aus dem Kreis Schleiden in die Taubstummen-Schule in Kempen, 1840-1842, 1846 und 1848-1855; Schriftwechsel, betreffend die Ermittlung der Identität einer taubstummen Frau, 1840/41; tabellarisches Verzeichnis der am Ende der Jahre 1840, 1843, 1846, 1847, 1849 im Kreis Schleiden lebenden Taubstummen (geordnet nach Altersgruppen und Geschlecht), 1841, 1845, 1847, 1849 und 1850; Schriftwechsel, die Erfassung der im Kreis Schleiden lebenden taubstummen Kinder betreffend, 1851-1854,1866, 1871 und 1873/74; tabellarisches Verzeichnis der 1852 im Kreis Schleiden lebenden taubstummen Kinder, 1853; Schriftwechsel, betreffend die Aufnahme Taubstummer aus dem Kreis Schleiden in die Taubstummen-Schulen in Brühl und Neuwied, 1854/55; Schriftwechsel, betreffend die Aufnahme Taubstummer aus dem Kreis Schleiden in die Taubstummen-Anstalt in Aachen, 1864/65, 1869 und 1871-1874; Schriftwechsel, betreffend die Erfassung der Taubstummen und Blinden in der Rheinprovinz für statistische und wissenschaftliche Zwecke, 1868; tabellarische Verzeichnisse der im Kreis Schleiden bzw. in dessen einzelnen Bürgermeistereien lebenden Taubstummen und Blinden, 1868; tabellarische Verzeichnisse der bei der Volkszählung am 3.12.1867 im Kreis Schleiden bzw. in dessen einzelnen Bürgermeistereien lebenden Taubstummen und Blinden (nach Bürgermeisterei, Geschlecht und Altersgruppe), 1868; Schriftwechsel, betreffend den Beitrag der Bürgermeistereien zur Finanzierung der Taubstummen-Anstalten im Jahr 1873, 1874; Schriftwechsel, betreffend die statistische Erfassung der noch des Unterrichts bedürftigen taubstummen Kinder in der Rheinprovinz im Alter von sieben bis fünfzehn Jahren, mit tabellarischen Verzeichnissen für den Kreis Schleiden und einzelne Bürgermeistereien, 1878; Schriftwechsel, betreffend die Gewährung einer Prämie die Ausbildung der taubstummen Katharina Thelen aus Tondorf bzw. der taubstummen Anna Zimmermann aus Eiserfey zur Näherin, 1890 bzw. 1894.
Landratsamt Schleiden
6cm
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.