Philipp gen. Sobbe verkauft mit Zustimmung seiner Frau Lysa sowie seiner Erben Hillegunda, Elena und Sobbo an Johannes, einst Kellner des Grafen von Arnsberg, und seiner Frau Yrmegard seine Hufe in Bachum (Bachem) mit allem Zubehör für sechs Mark und sechs Schillinge Pfennige, von denen vier einen Tournosen (grossum Thuronense) ergeben. Die Verkäufer und ihre Erben behalten das Recht, die Hufe innerhalb der nächsten zehn Jahre, ausgenommen sind die folgenden zwei Jahre, jeweils in den 14 Tagen nach Martini, wenn die Jahresrenten von dieser Hufe eingenommen sind, für die genannte Summe zurückzukaufen. Der Verkäufer hat gesorgt, daß Siffrid von Hachen (Hachnen), von dem die Hufe zu Lehen geht, den Johannes belehnt und der Irmgard den Nießbrauch an der Hufe übertragen hat. Siegelankündigung des Siffrid von Hachen und des Philipp. Zeugen: Godfrid von Rüdenberg (Ruden-), Johannes Slepere, Johannes von Mühlen (de Molendino), Wichmann von Ense (Enze). Datum 1334 Okt. 26 (feria quarta post diem beati Severini).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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