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BArch MfS BV Gera KD LBS/133
KD LBS 133
BArch MfS BV Gera KD LBS BV Gera, Kreisdienststelle Lobenstein
BV Gera, Kreisdienststelle Lobenstein >> Kreisdienststelle Lobenstein, MfS-Bezirksverwaltung Gera >> KD Lobenstein, MfS-BV Gera >> Leitung und Planung >> Arbeitsgrundlagen (Bestimmungen und Arbeitsanleitungen)
1976–1989
Enthält:
MfS Schusswaffengebrauchsordnung, BdL/231/76. - Brandschutzordnungen Nr. 8/81 vom 10.09.1981 mit der 1., 3. und 4. Durchführungsbestimmungen und 2/84 vom 18.10.1984. - Dienstanweisung (DA) Nr. 3/82 zur Bekämpfung von illegalem Gebrauch von Schusswaffen, Munition, Sprengmitteln, anderen Explosivstoffen, Giften, radioaktiven Stoffen und Kernmaterial, VVS o008 - 76/83. - Änderung der Anlagen 1 und 2 der DA Nr. 3/82. - Brandschutzordnung Nr. 2/84. - Disziplinarordnung Nr. 14/85, VVS MfS o008 - 53/85. - Anweisung Nr. 1/88 vom 31.08.1988 zur Sicherung der ständigen Arbeits- und Einsatzbereitschaft der Kreisdienststelle. - Information zur Beantragung von Auslandsreisen vom 11.10.1989. - DA 1/88 vom 14.10.1988 zu operativen Fahndungen, VVS MfS o008 - 68/88. - 1. Durchführungsbestimmung vom 03.06.1989 zur DA 6/89 über den Verkehr mit Bewaffnung und Munition. - Anweisung Nr. 1/89 vom 15.12.1988 zur Regelung von Dienstzeiten der Berufsoffiziere, Fähnriche und Berufsunteroffiziere.- Anweisung 4/89 für die Bereitschafts- und Zusatzdienste. - Urlaubsordnung Nr. 1/89 vom 15.12.1988. - Ordnung Nr. 13/84 zur Sicherheit der Dienstobjekte, VVS MfS o008 - 129/84. - 1. Ergänzung zur Ordnung 13/84 vom 06.07.1989, VVS MfS o008 - 51/89. - 1. - 3. Durchführungsbestimmung zur Ordnung 13/84 vom 24.12.1985, VVS MfS o008 - 94/89, VVS MfS o008 - 95/85 und VVS MfS o008 - 96/85. - Belehrungsnachweise.
MfS Schusswaffengebrauchsordnung, BdL/231/76. - Brandschutzordnungen Nr. 8/81 vom 10.09.1981 mit der 1., 3. und 4. Durchführungsbestimmungen und 2/84 vom 18.10.1984. - Dienstanweisung (DA) Nr. 3/82 zur Bekämpfung von illegalem Gebrauch von Schusswaffen, Munition, Sprengmitteln, anderen Explosivstoffen, Giften, radioaktiven Stoffen und Kernmaterial, VVS o008 - 76/83. - Änderung der Anlagen 1 und 2 der DA Nr. 3/82. - Brandschutzordnung Nr. 2/84. - Disziplinarordnung Nr. 14/85, VVS MfS o008 - 53/85. - Anweisung Nr. 1/88 vom 31.08.1988 zur Sicherung der ständigen Arbeits- und Einsatzbereitschaft der Kreisdienststelle. - Information zur Beantragung von Auslandsreisen vom 11.10.1989. - DA 1/88 vom 14.10.1988 zu operativen Fahndungen, VVS MfS o008 - 68/88. - 1. Durchführungsbestimmung vom 03.06.1989 zur DA 6/89 über den Verkehr mit Bewaffnung und Munition. - Anweisung Nr. 1/89 vom 15.12.1988 zur Regelung von Dienstzeiten der Berufsoffiziere, Fähnriche und Berufsunteroffiziere.- Anweisung 4/89 für die Bereitschafts- und Zusatzdienste. - Urlaubsordnung Nr. 1/89 vom 15.12.1988. - Ordnung Nr. 13/84 zur Sicherheit der Dienstobjekte, VVS MfS o008 - 129/84. - 1. Ergänzung zur Ordnung 13/84 vom 06.07.1989, VVS MfS o008 - 51/89. - 1. - 3. Durchführungsbestimmung zur Ordnung 13/84 vom 24.12.1985, VVS MfS o008 - 94/89, VVS MfS o008 - 95/85 und VVS MfS o008 - 96/85. - Belehrungsnachweise.
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:36 MESZ
Hierarchie
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- Kreisdienststelle Lobenstein, MfS-Bezirksverwaltung Gera (Gliederung)
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- Leitung und Planung (Gliederung)
- Arbeitsgrundlagen (Bestimmungen und Arbeitsanleitungen) (Gliederung)