Friedhöfe (Bestand)
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04.06-9
Archiv der Hansestadt Lübeck (Archivtektonik) >> 04 Gemeindevertretung und Behörden nach 1937 >> 04.06 Bauangelegenheiten
1873-1967
Erschließungszustand, Umfang: Datenbank, Online-Findbuch und gedrucktes Findbuch (2011)
1,5 lfm
Verwandte Verzeichnungseinheiten: 1.2 Neues Senatsarchiv 5884-5954
3.9-3 Kirchhofs- und Begräbnisdeputation
Literaturhinweis: Lübecker Friedhöfe: Burgtor-Friedhof, hrsg. vom Bürgermeister der Hansestadt Lübeck. Bereich Friedhöfe, Lübeck 2002.
Lübecker Friedhöfe: Vorwerker Friedhof. 100 Jahre von 1907-2007 (Lübeck plant und baut, hrsg. vom Fachbereich Planen und Bauen, Heft 95), Lübeck 2006.
Lübecker Friedhöfe: Ehrenfriedhof (Lübeck plant und baut, hrsg. vom Fachbereich Planen und Bauen, Heft 103), Lübeck 2010.
Vorwort: 1. Behördengeschichte
Bis 1832 wurde innerhalb der Stadtmauern und nur in Ausnahmefällen vor den Toren bestattet. In der Stadt gab es zahlreiche Begräbnisplätze in den Kirchspiel- und Klosterkirchen und auf den um sie herum gelegenen Kirchhöfen (Dom, St. Aegidien, St. Jacobi, St. Marien, St. Petri, Burgkloster, Heiligen-Geist-Hospital, St. Annen und St. Katharinen). Die Kirchhöfe von St. Gertrud, St. Jürgen und St. Lorenz - ursprünglich außerhalb der Stadtmauern zur Bestattung von Seuchenopfern eingerichtet - wurden später auch für Armenbegräbnisse genutzt, wie der 1639 bis 1868 bestehende St. Annen Armen-Kirchhof vor dem Mühlentor, sie sind - mit Ausnahme des St. Gertrud-Kirchhofs (seit 1867 keine neuen Bestattungen, 1927 aufgelassen) und des St. Annen-Friedhofs - bis heute in Betrieb. 1907 und 1909 entstanden außerdem die Parkfriedhöfe in Vorwerk und Waldhusen, im Oktober 1914 erfolgte die erste Bestattung auf dem Ehrenfriedhof.
Verwaltet wurden die Kirchhöfe und das Begräbniswesen zunächst durch die jeweiligen Kirchengemeinden, seit Inkrafttreten der "Kirchhofs- und Begräbniß-Ordnung" am 1. Oktober 1834 durch die aus Mitgliedern der Kirchenvorsteherschaften gebildete Kirchhofs- und Begräbnis-Deputation (siehe hierzu den Bestand 3.9-3 Kirchofs- und Begräbnisdeputation). Die 1901 eingerichtete Kirchhofsbehörde - bestehend aus zwei Senatoren und je einem Kirchenvorstandsmitglied - übernahm die Verwaltung des Burgtorfriedhofs und des Begräbniswesens, seit 1906 sind die ev.-luth. Kirchengemeinden an der Verwaltung der Friedhöfe und des Begräbniswesens nicht mehr beteiligt, die Friedhöfe St. Jürgen und St. Lorenz wurden ebenfalls der kommunalen Aufsicht unterstellt, wie auch der 1907 in Betrieb genommene Vorwerker Friedhof. Der von einem Zweckverband der Landgemeinden nördlich der Trave angelegte Waldhusener Friedhof wurde 1929 städtisch.
Nach Auflösung der Friedhofsbehörde 1928 sind die Aufgaben zunächst von der Baubehörde übernommen worden, 1933 von der Behörde für innere Verwaltung - Bauamt. 1937 wurde ein der Bauverwaltung unterstehendes Friedhofsamt gebildet. 1959 ist das Friedhofs- mit dem Gartenamt zusammengelegt worden, es erhielt den Rang einer selbständigen Fachverwaltung mit eigenem Ausschuss und ehrenamtlichem Senator (weiterhin getrennte Registraturen, auch räumliche Trennung). Durch Senatsbeschluss vom 19.4.1989 erfolgte die erneute Trennung der Ämter. Im Zuge der Verwaltungsreform ist das Friedhofsamt 1998 in "Bereich Friedhöfe" umbenannt und dem Fachbereich 3 Umwelt zugeordnet worden. 2002 erfolgte die erneute Zusammenlegung zum Bereich Stadtgrün und Friedhöfe im Fachbereich 5 Planen und Bauen gemäß Bürgerschaftsbeschluss von Oktober 2001. Seit 2012 gehört die Abteilung Friedhofsverwaltung zum neu gebildeten Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr.
Seit dem 1.1.2008 wird der St. Lorenz-Friedhof wieder von der Kirchengemeinde verwaltet. Das 1910 eingeweihte Krematorium auf dem Vorwerker Friedhof ist am 2.11.2009 privatisiert worden. 2011 unterhielt die Abteilung die fünf städtischen Friedhöfe Vorwerker Friedhof, Burgtorfriedhof, Friedhof Waldhusen, St. Jürgen-Friedhof sowie den Ehrenfriedhof, auf dem keine Bestattungen mehr vorgenommen werden. "Alle fünf Friedhöfe zusammen belegen eine Fläche von ca. 83 ha und verfügen über ca. 51.000 belegte Grabstellen." Mit Ausnahme des St. Jürgen-Friedhofs befinden sich die Anlagen im Eigentum der Hansestadt Lübeck.
Für Begräbnisse stehen in Lübeck zur Zeit außer dem St. Lorenz-Friedhof drei weitere von der evangelisch-lutherischen Kirche verwalteten Friedhöfe zur Verfügung (St. Georg in Genin, St. Andreas in Schlutup und St. Lorenz in Travemünde). Der Jüdische Friedhof in Moisling untersteht seit 1960 der Jüdischen Gemeinde Hamburg.
2. Bestandsgeschichte
Der hier verzeichnete Erw. 4/1988 ist am 14.1.1988 vom Friedhofsamt an das AHL abgegeben worden. Er umfasst ca. 1,5 lfm. Die Verzeichnung erfolgte im Mai/Juni 2011, Kassationen wurden nicht vorgenommen. Die Systematik entspricht im Aufbau dem derzeitigen Aktenplan der Abteilung Friedhöfe und ist auf den Erwerb und die Erschließung jüngeren Schriftgutes ausgerichtet, weshalb dem überwiegenden Teil der Systematikgruppen bisher keine Verzeichnungseinheiten zugeordnet sind. Die Akten des Erw. 4/1988 enthalten überwiegend Schriftgut zu folgenden Bereichen:
- Anlage, Unterhaltung und Erweiterung der kommunalen Friedhöfe in Lübeck einschließlich des St. Lorenz-Kirchhofs,
- Vergabe, Gestaltung und Pflege von Grabstätten und von Kriegsgräbern,
- Bau, Unterhaltung und Nutzung von Bestattungseinrichtungen (Kapellen und Leichenhallen).
Hervorzuheben sind die Akten Nr. 99-101 über Bestattungen und Grabstätten von Opfern aus Konzentrationslagern, die auch Namenslisten und Informationen zu den Grablagen enthalten. Möglicherweise können mit ihrer Hilfe Schicksale von Opfern des Nationalsozialismus geklärt werden.
Die Chronologischen Register der Bestattungen 1832-1988 und die 1832 begonnenen, bis in Anfang der 1990er Jahre reichenden Gräberbücher der kommunal verwalteten Friedhöfe gehören zum Bestand 3.9-3 Kirchofs- und Begräbnisdeputation des AHL (siehe dort).
Verweise auf weitere Bestände im AHL:
1.2 Neues Senatsarchiv 5884-5954
Zitierweise: AHL, 4.6-9 Friedhöfe, lfd. Nr.
Literatur:
Meike Kruse, Wo finde ich was? Handbuch zur Familien-, Personen- und Hausforschung im Archiv der Hansestadt Lübeck (Kleine Hefte zur Stadtgeschichte, hrsg. vom Archiv der Hansestadt Lübeck, Heft 18), Lübeck 2005, S. 71-76.
Lübecker Friedhöfe: Burgtor-Friedhof, hrsg. vom Bürgermeister der Hansestadt Lübeck. Bereich Friedhöfe, Lübeck 2002.
Lübecker Friedhöfe: Vorwerker Friedhof. 100 Jahre von 1907-2007 (Lübeck plant und baut, hrsg. vom Fachbereich Planen und Bauen, Heft 95), Lübeck 2006.
Lübecker Friedhöfe: Ehrenfriedhof (Lübeck plant und baut, hrsg. vom Fachbereich Planen und Bauen, Heft 103), Lübeck 2010.
Meike Kruse, Juni 2011
Eingrenzung und Inhalt: Anlage, Unterhaltung und Erweiterung der kommunalen Friedhöfe in Lübeck einschließlich des St. Lorenz-Kirchhofs; Vergabe, Gestaltung und Pflege von Grabstätten und von Kriegsgräbern; Bau, Unterhaltung und Nutzung von Bestattungseinrichtungen (Kapellen und Leichenhallen); Bestattungen und Grabstätten von Opfern aus Konzentrationslagern.
Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: a. Die 1901 eingerichtete Kirchhofsbehörde - bestehend aus zwei Senatoren und je einem Kirchenvorstandsmitglied - übernahm die Verwaltung des Burgtorfriedhofs und des Begräbniswesens, seit 1906 sind die ev.-luth. Kirchengemeinden an der Verwaltung der Friedhöfe und des Begräbniswesens nicht mehr beteiligt, die Friedhöfe St. Jürgen und St. Lorenz wurden ebenfalls der kommunalen Aufsicht unterstellt, wie auch der 1907 in Betrieb genommene Vorwerker Friedhof und der 1914 eingerichtete Ehrenfriedhof. Der 1909 von einem Zweckverband der Landgemeinden nördlich der Trave angelegte Waldhusener Friedhof wurde 1929 städtisch. Nach Auflösung der Friedhofsbehörde 1928 sind die Aufgaben zunächst von der Baubehörde übernommen worden, 1933 von der Behörde für innere Verwaltung - Bauamt. 1937 wurde ein der Bauverwaltung unterstehendes Friedhofsamt gebildet. 1959 ist das Friedhofs- mit dem Gartenamt zusammengelegt worden, es erhielt den Rang einer selbständigen Fachverwaltung mit eigenem Ausschuss und ehrenamtlichem Senator (weiterhin getrennte Registraturen, auch räumliche Trennung). Durch Senatsbeschluss vom 19.4.1989 erfolgte die erneute Trennung der Ämter. Im Zuge der Verwaltungsreform ist das Friedhofsamt 1998 in "Bereich Friedhöfe" umbenannt und dem Fachbereich 3 Umwelt zugeordnet worden. 2002 erfolgte die erneute Zusammenlegung zum Bereich Stadtgrün und Friedhöfe im Fachbereich 5 Planen und Bauen gemäß Bürgerschaftsbeschluss von Oktober 2001. Seit dem 1.1.2008 wird der St. Lorenz-Friedhof wieder von der Kirchengemeinde verwaltet. Das 1910 eingeweihte Krematorium auf dem Vorwerker Friedhof ist am 2.11.2009 privatisiert worden. 2011 unterhielt die Abteilung die fünf städtischen Friedhöfe Vorwerker Friedhof, Burgtorfriedhof, Friedhof Waldhusen, St. Jürgen-Friedhof sowie den Ehrenfriedhof, auf dem keine Bestattungen mehr vorgenommen werden. "Alle fünf Friedhöfe zusammen belegen eine Fläche von ca. 83 ha und verfügen über ca. 51.000 belegte Grabstellen." Mit Ausnahme des St. Jürgen-Friedhofs befinden sich die Anlagen im Eigentum der Hansestadt Lübeck.
b. Der hier verzeichnete Erw. 4/1988 ist von der Bauverwaltung an das AHL abgegeben und seitdem von den Bauakten getrennt im Magazin verwahrt worden. Er umfasst ca. 1,5 lfm. Die Verzeichnung erfolgte im Mai/Juni 2011, Kassationen wurden nicht vorgenommen. Die Systematik entspricht im Aufbau dem derzeitigen Aktenplan der Abteilung Friedhöfe und ist auf den Erwerb und die Erschließung jüngeren Schriftgutes ausgerichtet, weshalb dem überwiegenden Teil der Systematikgruppen bisher keine Verzeichnungseinheiten zugeordnet sind.
1,5 lfm
Verwandte Verzeichnungseinheiten: 1.2 Neues Senatsarchiv 5884-5954
3.9-3 Kirchhofs- und Begräbnisdeputation
Literaturhinweis: Lübecker Friedhöfe: Burgtor-Friedhof, hrsg. vom Bürgermeister der Hansestadt Lübeck. Bereich Friedhöfe, Lübeck 2002.
Lübecker Friedhöfe: Vorwerker Friedhof. 100 Jahre von 1907-2007 (Lübeck plant und baut, hrsg. vom Fachbereich Planen und Bauen, Heft 95), Lübeck 2006.
Lübecker Friedhöfe: Ehrenfriedhof (Lübeck plant und baut, hrsg. vom Fachbereich Planen und Bauen, Heft 103), Lübeck 2010.
Vorwort: 1. Behördengeschichte
Bis 1832 wurde innerhalb der Stadtmauern und nur in Ausnahmefällen vor den Toren bestattet. In der Stadt gab es zahlreiche Begräbnisplätze in den Kirchspiel- und Klosterkirchen und auf den um sie herum gelegenen Kirchhöfen (Dom, St. Aegidien, St. Jacobi, St. Marien, St. Petri, Burgkloster, Heiligen-Geist-Hospital, St. Annen und St. Katharinen). Die Kirchhöfe von St. Gertrud, St. Jürgen und St. Lorenz - ursprünglich außerhalb der Stadtmauern zur Bestattung von Seuchenopfern eingerichtet - wurden später auch für Armenbegräbnisse genutzt, wie der 1639 bis 1868 bestehende St. Annen Armen-Kirchhof vor dem Mühlentor, sie sind - mit Ausnahme des St. Gertrud-Kirchhofs (seit 1867 keine neuen Bestattungen, 1927 aufgelassen) und des St. Annen-Friedhofs - bis heute in Betrieb. 1907 und 1909 entstanden außerdem die Parkfriedhöfe in Vorwerk und Waldhusen, im Oktober 1914 erfolgte die erste Bestattung auf dem Ehrenfriedhof.
Verwaltet wurden die Kirchhöfe und das Begräbniswesen zunächst durch die jeweiligen Kirchengemeinden, seit Inkrafttreten der "Kirchhofs- und Begräbniß-Ordnung" am 1. Oktober 1834 durch die aus Mitgliedern der Kirchenvorsteherschaften gebildete Kirchhofs- und Begräbnis-Deputation (siehe hierzu den Bestand 3.9-3 Kirchofs- und Begräbnisdeputation). Die 1901 eingerichtete Kirchhofsbehörde - bestehend aus zwei Senatoren und je einem Kirchenvorstandsmitglied - übernahm die Verwaltung des Burgtorfriedhofs und des Begräbniswesens, seit 1906 sind die ev.-luth. Kirchengemeinden an der Verwaltung der Friedhöfe und des Begräbniswesens nicht mehr beteiligt, die Friedhöfe St. Jürgen und St. Lorenz wurden ebenfalls der kommunalen Aufsicht unterstellt, wie auch der 1907 in Betrieb genommene Vorwerker Friedhof. Der von einem Zweckverband der Landgemeinden nördlich der Trave angelegte Waldhusener Friedhof wurde 1929 städtisch.
Nach Auflösung der Friedhofsbehörde 1928 sind die Aufgaben zunächst von der Baubehörde übernommen worden, 1933 von der Behörde für innere Verwaltung - Bauamt. 1937 wurde ein der Bauverwaltung unterstehendes Friedhofsamt gebildet. 1959 ist das Friedhofs- mit dem Gartenamt zusammengelegt worden, es erhielt den Rang einer selbständigen Fachverwaltung mit eigenem Ausschuss und ehrenamtlichem Senator (weiterhin getrennte Registraturen, auch räumliche Trennung). Durch Senatsbeschluss vom 19.4.1989 erfolgte die erneute Trennung der Ämter. Im Zuge der Verwaltungsreform ist das Friedhofsamt 1998 in "Bereich Friedhöfe" umbenannt und dem Fachbereich 3 Umwelt zugeordnet worden. 2002 erfolgte die erneute Zusammenlegung zum Bereich Stadtgrün und Friedhöfe im Fachbereich 5 Planen und Bauen gemäß Bürgerschaftsbeschluss von Oktober 2001. Seit 2012 gehört die Abteilung Friedhofsverwaltung zum neu gebildeten Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr.
Seit dem 1.1.2008 wird der St. Lorenz-Friedhof wieder von der Kirchengemeinde verwaltet. Das 1910 eingeweihte Krematorium auf dem Vorwerker Friedhof ist am 2.11.2009 privatisiert worden. 2011 unterhielt die Abteilung die fünf städtischen Friedhöfe Vorwerker Friedhof, Burgtorfriedhof, Friedhof Waldhusen, St. Jürgen-Friedhof sowie den Ehrenfriedhof, auf dem keine Bestattungen mehr vorgenommen werden. "Alle fünf Friedhöfe zusammen belegen eine Fläche von ca. 83 ha und verfügen über ca. 51.000 belegte Grabstellen." Mit Ausnahme des St. Jürgen-Friedhofs befinden sich die Anlagen im Eigentum der Hansestadt Lübeck.
Für Begräbnisse stehen in Lübeck zur Zeit außer dem St. Lorenz-Friedhof drei weitere von der evangelisch-lutherischen Kirche verwalteten Friedhöfe zur Verfügung (St. Georg in Genin, St. Andreas in Schlutup und St. Lorenz in Travemünde). Der Jüdische Friedhof in Moisling untersteht seit 1960 der Jüdischen Gemeinde Hamburg.
2. Bestandsgeschichte
Der hier verzeichnete Erw. 4/1988 ist am 14.1.1988 vom Friedhofsamt an das AHL abgegeben worden. Er umfasst ca. 1,5 lfm. Die Verzeichnung erfolgte im Mai/Juni 2011, Kassationen wurden nicht vorgenommen. Die Systematik entspricht im Aufbau dem derzeitigen Aktenplan der Abteilung Friedhöfe und ist auf den Erwerb und die Erschließung jüngeren Schriftgutes ausgerichtet, weshalb dem überwiegenden Teil der Systematikgruppen bisher keine Verzeichnungseinheiten zugeordnet sind. Die Akten des Erw. 4/1988 enthalten überwiegend Schriftgut zu folgenden Bereichen:
- Anlage, Unterhaltung und Erweiterung der kommunalen Friedhöfe in Lübeck einschließlich des St. Lorenz-Kirchhofs,
- Vergabe, Gestaltung und Pflege von Grabstätten und von Kriegsgräbern,
- Bau, Unterhaltung und Nutzung von Bestattungseinrichtungen (Kapellen und Leichenhallen).
Hervorzuheben sind die Akten Nr. 99-101 über Bestattungen und Grabstätten von Opfern aus Konzentrationslagern, die auch Namenslisten und Informationen zu den Grablagen enthalten. Möglicherweise können mit ihrer Hilfe Schicksale von Opfern des Nationalsozialismus geklärt werden.
Die Chronologischen Register der Bestattungen 1832-1988 und die 1832 begonnenen, bis in Anfang der 1990er Jahre reichenden Gräberbücher der kommunal verwalteten Friedhöfe gehören zum Bestand 3.9-3 Kirchofs- und Begräbnisdeputation des AHL (siehe dort).
Verweise auf weitere Bestände im AHL:
1.2 Neues Senatsarchiv 5884-5954
Zitierweise: AHL, 4.6-9 Friedhöfe, lfd. Nr.
Literatur:
Meike Kruse, Wo finde ich was? Handbuch zur Familien-, Personen- und Hausforschung im Archiv der Hansestadt Lübeck (Kleine Hefte zur Stadtgeschichte, hrsg. vom Archiv der Hansestadt Lübeck, Heft 18), Lübeck 2005, S. 71-76.
Lübecker Friedhöfe: Burgtor-Friedhof, hrsg. vom Bürgermeister der Hansestadt Lübeck. Bereich Friedhöfe, Lübeck 2002.
Lübecker Friedhöfe: Vorwerker Friedhof. 100 Jahre von 1907-2007 (Lübeck plant und baut, hrsg. vom Fachbereich Planen und Bauen, Heft 95), Lübeck 2006.
Lübecker Friedhöfe: Ehrenfriedhof (Lübeck plant und baut, hrsg. vom Fachbereich Planen und Bauen, Heft 103), Lübeck 2010.
Meike Kruse, Juni 2011
Eingrenzung und Inhalt: Anlage, Unterhaltung und Erweiterung der kommunalen Friedhöfe in Lübeck einschließlich des St. Lorenz-Kirchhofs; Vergabe, Gestaltung und Pflege von Grabstätten und von Kriegsgräbern; Bau, Unterhaltung und Nutzung von Bestattungseinrichtungen (Kapellen und Leichenhallen); Bestattungen und Grabstätten von Opfern aus Konzentrationslagern.
Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: a. Die 1901 eingerichtete Kirchhofsbehörde - bestehend aus zwei Senatoren und je einem Kirchenvorstandsmitglied - übernahm die Verwaltung des Burgtorfriedhofs und des Begräbniswesens, seit 1906 sind die ev.-luth. Kirchengemeinden an der Verwaltung der Friedhöfe und des Begräbniswesens nicht mehr beteiligt, die Friedhöfe St. Jürgen und St. Lorenz wurden ebenfalls der kommunalen Aufsicht unterstellt, wie auch der 1907 in Betrieb genommene Vorwerker Friedhof und der 1914 eingerichtete Ehrenfriedhof. Der 1909 von einem Zweckverband der Landgemeinden nördlich der Trave angelegte Waldhusener Friedhof wurde 1929 städtisch. Nach Auflösung der Friedhofsbehörde 1928 sind die Aufgaben zunächst von der Baubehörde übernommen worden, 1933 von der Behörde für innere Verwaltung - Bauamt. 1937 wurde ein der Bauverwaltung unterstehendes Friedhofsamt gebildet. 1959 ist das Friedhofs- mit dem Gartenamt zusammengelegt worden, es erhielt den Rang einer selbständigen Fachverwaltung mit eigenem Ausschuss und ehrenamtlichem Senator (weiterhin getrennte Registraturen, auch räumliche Trennung). Durch Senatsbeschluss vom 19.4.1989 erfolgte die erneute Trennung der Ämter. Im Zuge der Verwaltungsreform ist das Friedhofsamt 1998 in "Bereich Friedhöfe" umbenannt und dem Fachbereich 3 Umwelt zugeordnet worden. 2002 erfolgte die erneute Zusammenlegung zum Bereich Stadtgrün und Friedhöfe im Fachbereich 5 Planen und Bauen gemäß Bürgerschaftsbeschluss von Oktober 2001. Seit dem 1.1.2008 wird der St. Lorenz-Friedhof wieder von der Kirchengemeinde verwaltet. Das 1910 eingeweihte Krematorium auf dem Vorwerker Friedhof ist am 2.11.2009 privatisiert worden. 2011 unterhielt die Abteilung die fünf städtischen Friedhöfe Vorwerker Friedhof, Burgtorfriedhof, Friedhof Waldhusen, St. Jürgen-Friedhof sowie den Ehrenfriedhof, auf dem keine Bestattungen mehr vorgenommen werden. "Alle fünf Friedhöfe zusammen belegen eine Fläche von ca. 83 ha und verfügen über ca. 51.000 belegte Grabstellen." Mit Ausnahme des St. Jürgen-Friedhofs befinden sich die Anlagen im Eigentum der Hansestadt Lübeck.
b. Der hier verzeichnete Erw. 4/1988 ist von der Bauverwaltung an das AHL abgegeben und seitdem von den Bauakten getrennt im Magazin verwahrt worden. Er umfasst ca. 1,5 lfm. Die Verzeichnung erfolgte im Mai/Juni 2011, Kassationen wurden nicht vorgenommen. Die Systematik entspricht im Aufbau dem derzeitigen Aktenplan der Abteilung Friedhöfe und ist auf den Erwerb und die Erschließung jüngeren Schriftgutes ausgerichtet, weshalb dem überwiegenden Teil der Systematikgruppen bisher keine Verzeichnungseinheiten zugeordnet sind.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
30.06.2025, 10:12 MESZ