Herzog Eberhard von Württemberg verspricht, nachdem Kaiser Ferdinand III. ihn wieder zu seinen Landen und Leuten hat kommen lassen, die ihm gestellten Bedingungen zu erfüllen, darunter auch als Fünfter Artikel, daß das Amt Oberkirch samt Zubehör ohne Erlegung des Pfandschillings beim Bistum Straßburg verbleiben soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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