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Herzog Ernst von Sachsen-Gotha befiehlt allen Bediensteten und Untertanen der Ämter Ichtershausen und Wachsenburg die Wittums-Huldigung für seine ...
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Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1671 - 1894
Friedenstein 1672 Januar 31
Hessen-Darmstadt
Papierlibell, mit den Unterschriften und aufgedrückten Papier- und Lack-Siegeln der Herzöge Ernst und Bernhard, von Friedrich v. Lindenhof, Johann David Thym und Lorenz Christoph Gerlach
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Herzog Ernst von Sachsen-Gotha befiehlt allen Bediensteten und Untertanen der Ämter Ichtershausen und Wachsenburg die Wittums-Huldigung für seine Schwiegertochter Herzogin Marie Hedwig von Sachsen-Meiningen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Unterschrifts- und Siegelankündigung des Ausstellers. - Oberamtmann, Amts-Bedienstete, Gemeinde und Untertanen der Orte bekunden, dass sie Herzogin Marie Hedwig für die 20.000 Gulden Heiratsgut bis zur Ablösung verpflichtet sind. - Unterschrifts- und Siegelankündigung des Oberamtmanns und der Amts-Bediensteten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.