Peter von Bellersheim (Beldirshem), Ritter, und seine Ehefrau Anna, Wiegand von Londorf (Lu<ha>o<he>ndorf) und seine Ehefrau Elisabeth, Heinrich Fries (Fryz) von Homburg (Hohynberg) und seine Ehefrau Berta sowie Helfrich, sein Bruder, bekennen, daß sie mit Hermann, dem Abt und mit dem Konvent des Stiftes St.Alban bei Mainz wegen des Besitzes (hab zu<ha>o<he> dem Steyne) gesühnt sind, der in der Ringmauer zu Mainz gelegen ist. Die Aussteller verzichten für sich und ihre Nachkommen gegenüber dem Abt, dessen Nachfolgern und gegenüber dem Konvent auf alle Rechte oder Ansprüche an der gen. habe. Falls der Abt, seine Nachfolger, und der Konvent von ihnen oder ihren Erben daran behindert werden, müssen sich Peter, Wiegand und Heinrich Fries, sobald sie deswegen von diesen ermahnt werden, als Geiseln in einer offenen Herberge in Mainz stellen und dort bleiben, bis die Sache abgetan ist. Alle bisherigen Streitigkeiten und zugefügten Schäden sind mit dieser Sühne abgetan. Die Aussteller versprechen für sich und ihre Erben, die Sühne einzuhalten. - Zeugen: Johann von Bellersheim, Burggraf (bu<ha>o<he>rgrebe) zu Friedberg, Heinrich Galie von Delkenheim (Delkelnhem), Ritter, Gyczee, ein herre und Mönch zu Sankt Alban, Otto von Scharfenstein, Wenzel von Cleen, Edelknechte, und fil gu<ha>o<he>der lude. Sr.: (erbeten) Burggraf und Baumeister der Burg Friedberg sowie die Ausst. Ausf. Perg. - 4 Sg. anh., 2 u. 3 besch., 4 ab - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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