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Strafsache gegen Henrich von Herbern wegen Landfriedensbruchs mit Vergleich.
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Enthält: Der Angeklagte hat einen Streit mit Gerdt Ocke in Münster wegen des Guts Beckendorp im Ksp. Walstedde. Er hat das Gut überfallen und die darauf wohnenden Leute misshandelt. Als der Rat in Münster bewaffnete Knechte und Diener gegen Goddert Harmen und Genossen an die Lippe schickte, hat der Angeklagte diese angegriffen. Er ist deswegen mit seinem Diener Joist Hoppenbur verhaftet und in den Stadtkeller geworfen worden. Nachdem aber Diedrich van der Recke zu Senden, Rotger Deipenbrock (Diepenbrock) zu Westerwinkel, Dietrich von Galen zu Ermelinghof und Series von der Hegge zu Hoetmar Bürgschaft geleistet haben, ist ihm gestattet, in der Herberge des Werneke Borcharding zu wohnen. Die 4 Bürgen, sowie Jost van Mecheln zu Sandforth, Johan Droste zu Vischerinck, Johan von Langen zu Kobbinck, Johan von Hovell zu Stockum, Rotger von Deppenbroick zu Buldern, Diedrich von Schelich, Joachim Droste zu Senden und Jobst Droste zu Vehove verwenden sich um Vermittlung an den Grafen Arndt von Bentheim und Steinfurt. Ebenso wenden sich Rotger, Hinrich und Borchart von der Knippenbroch, Wessel von Loe, Amtmann zu Lehemers, Gerdt von Boelswingk, Amtmann zu Lünen, Johan von der Horst, Kordt von Daerle, Droste zu Haneburg, Diedrich von Backem, Johan von Westerum, die Brüder Wilhelm, Henrich und Gerdt de Ledebur, die Brüder Johan und Albert Monninckhusen, Albert von den Busche, Jost, Wessel und Jaspar von Schorlemer, Tonies und Johan von Berinchusen, Hinrik de Wrede, Gerdt von Meschede und die Brüder Themme und Christopher von Horde an den Bischof Friedrich von Münster. Der Graf von Bentheim und der Bischof übersenden die Interzession-Schreiben dieser Adeligen dem Rat. Bürgermeister von Münster waren Everwin Droste und Diderich Münsterman. Durch Vermittlung des Bischofs und seiner Räte kommt am Freitag nach circumcisionis Domini (3.1.) 1528 ein Vergleich zustande. Der Angeklagte hatte einen Bruder Engelbert.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.