Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Klaus Wolz und Wilhelm Fridman, Viertelmeister, sowie Georg Brendlin, Johannes Gotthart, Johannes Harttung, Johannes Schreck, Michael Zirkel und Johannes Wittichhausen, Rechenmeister des Würzburger Stadtviertels Sand, bekennen: Sie haben von dem Würzburger Bürger Ludwig Bauer und seiner Ehefrau Dorothea den Hof Zum Langen in Würzburg um 308 Gulden gekauft, um ihn als ihren Viertelhof zu verwenden. Nun haben sich aber die Obereigentümer, das Kloster St. Stephan in Würzburg und die dortige Johanniterkommende, geweigert, ihnen den Hof zu verleihen, solange nicht die Frage des Handlohns geklärt ist. Sie haben sich daher mit Abt Konrad [Herloch] und den Statthaltern des Komturs der Johanniterkommende in Würzburg Philipp von Reiffenberg dahingehend geeinigt, dass bei Tod oder Rücktritt eines Viertelmeisters jeweils 1 rheinischer Gulden an das Kloster St. Stephan und die Johanniterkommende als Handlohn zu entrichten ist. Außerdem verpflichten sie sich, die den Obereigentümern zustehenden Abgaben fristgerecht zu entrichten und den Hof in gutem Bauzustand zu halten. Auf ihre Bitte siegeln die Ritter Veit von Brend und Michael Neustetter. Der gebenn ist am nechsten donnerstag nach sanndt Philips vnd Jacobs der heyligen zwelffbotten vnd Waltburgen tag 1499. Aussteller: Viertel- und Rechenmeister des Würzburger Stadtviertels Sand. Empfänger: Kloster St. Stephan
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Klaus Wolz und Wilhelm Fridman, Viertelmeister, sowie Georg Brendlin, Johannes Gotthart, Johannes Harttung, Johannes Schreck, Michael Zirkel und Johannes Wittichhausen, Rechenmeister des Würzburger Stadtviertels Sand, bekennen: Sie haben von dem Würzburger Bürger Ludwig Bauer und seiner Ehefrau Dorothea den Hof Zum Langen in Würzburg um 308 Gulden gekauft, um ihn als ihren Viertelhof zu verwenden. Nun haben sich aber die Obereigentümer, das Kloster St. Stephan in Würzburg und die dortige Johanniterkommende, geweigert, ihnen den Hof zu verleihen, solange nicht die Frage des Handlohns geklärt ist. Sie haben sich daher mit Abt Konrad [Herloch] und den Statthaltern des Komturs der Johanniterkommende in Würzburg Philipp von Reiffenberg dahingehend geeinigt, dass bei Tod oder Rücktritt eines Viertelmeisters jeweils 1 rheinischer Gulden an das Kloster St. Stephan und die Johanniterkommende als Handlohn zu entrichten ist. Außerdem verpflichten sie sich, die den Obereigentümern zustehenden Abgaben fristgerecht zu entrichten und den Hof in gutem Bauzustand zu halten. Auf ihre Bitte siegeln die Ritter Veit von Brend und Michael Neustetter. Der gebenn ist am nechsten donnerstag nach sanndt Philips vnd Jacobs der heyligen zwelffbotten vnd Waltburgen tag 1499. Aussteller: Viertel- und Rechenmeister des Würzburger Stadtviertels Sand. Empfänger: Kloster St. Stephan
Klaus Wolz und Wilhelm Fridman, Viertelmeister, sowie Georg Brendlin, Johannes Gotthart, Johannes Harttung, Johannes Schreck, Michael Zirkel und Johannes Wittichhausen, Rechenmeister des Würzburger Stadtviertels Sand, bekennen: Sie haben von dem Würzburger Bürger Ludwig Bauer und seiner Ehefrau Dorothea den Hof Zum Langen in Würzburg um 308 Gulden gekauft, um ihn als ihren Viertelhof zu verwenden. Nun haben sich aber die Obereigentümer, das Kloster St. Stephan in Würzburg und die dortige Johanniterkommende, geweigert, ihnen den Hof zu verleihen, solange nicht die Frage des Handlohns geklärt ist. Sie haben sich daher mit Abt Konrad [Herloch] und den Statthaltern des Komturs der Johanniterkommende in Würzburg Philipp von Reiffenberg dahingehend geeinigt, dass bei Tod oder Rücktritt eines Viertelmeisters jeweils 1 rheinischer Gulden an das Kloster St. Stephan und die Johanniterkommende als Handlohn zu entrichten ist. Außerdem verpflichten sie sich, die den Obereigentümern zustehenden Abgaben fristgerecht zu entrichten und den Hof in gutem Bauzustand zu halten. Auf ihre Bitte siegeln die Ritter Veit von Brend und Michael Neustetter. Der gebenn ist am nechsten donnerstag nach sanndt Philips vnd Jacobs der heyligen zwelffbotten vnd Waltburgen tag 1499. Aussteller: Viertel- und Rechenmeister des Würzburger Stadtviertels Sand. Empfänger: Kloster St. Stephan
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden 638
StA Würzburg: Würzburger Urkunden 76 / 42
Registratursignatur/AZ: 122 (16. Jh.); L ii (16. Jh.); 94 (18. Jh.); anno 1499 / 25 (18. Jh.); Co 3 x 22 (18. Jh.); 4 (18. Jh.); L 2 D 2 N 41 (18. Jh.)
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden >> Einzelregestierung von Urkunden
Äußere Beschreibung: Überlieferungsart: Ausf.; dt. Beschreibstoff: Perg. Siegel: S 1: Veit von Brend; an Pergamentstreifen anhängend, gut erhalten S 2: Michael Neustetter; an Pergamentstreifen anhängend, gut erhalten
Die Urkunde für die Johanniterkommende liegt unter Staatsarchiv Würzburg: Johanniterorden, Kommende Würzburg Urkunden 1499 Mai 2.
Wolz, Klaus, Würzburg, Stadtviertel Sand, Viertelmeister
Fridman, Wilhelm, Würzburg, Stadtviertel Sand, Viertelmeister
Brendlin, Georg, Würzburg, Stadtviertel Sand, Rechenmeister
Gotthart, Johannes, Würzburg, Stadtviertel Sand, Rechenmeister
Harttung, Johannes, Würzburg, Stadtviertel Sand, Rechenmeister
Schreck, Johannes, Würzburg, Stadtviertel Sand, Rechenmeister
Zirkel, Michael, Würzburg, Stadtviertel Sand, Rechenmeister
Wittichhausen, Johannes, Würzburg, Stadtviertel Sand, Rechenmeister
Bauer, Ludwig, Würzburg, Bürger
Bauer, Dorothea, Würzburg
Herloch, Konrad, Würzburg, Kloster St. Stephan, Abt
Stolle, Eberhard, Würzburg, Johanniterkommende, Bruder und Statthalter
Hausen, Heinrich, Würzburg, Johanniterkommende, Bruder und Statthalter
Salfelt, Johannes, Würzburg, Johanniterkommende, Statthalter
Reiffenberg, Philipp von, Würzburg, Johanniterkommende, Komtur
Jäger, Johannes, Würzburg, Bürger und Rat
Kole, Konrad, Würzburg, Bürger und Rat
Brend, Veit von
Neustetter, Michael
Würzburg, Stadtviertel, Sand, Viertelmeister
Würzburg, Stadtviertel, Sand, Rechenmeister
Würzburg, Hof, Zum Langen bzw. Zu Herrn Hermann Lubrich
Würzburg, Kloster, St. Stephan, Abt
Würzburg, Kloster, St. Stephan, Konvent
Würzburg, Johanniterkommende, Komtur
Würzburg, Johanniterkommende, Bruder
Würzburg, Währung
Würzburg, Bürger
Würzburg, Rat
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.