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Klaus Wolz und Wilhelm Fridman, Viertelmeister, sowie Georg Brendlin, Johannes Gotthart, Johannes Harttung, Johannes Schreck, Michael Zirkel und Johannes Wittichhausen, Rechenmeister des Würzburger Stadtviertels Sand, bekennen: Sie haben von dem Würzburger Bürger Ludwig Bauer und seiner Ehefrau Dorothea den Hof Zum Langen in Würzburg um 308 Gulden gekauft, um ihn als ihren Viertelhof zu verwenden. Nun haben sich aber die Obereigentümer, das Kloster St. Stephan in Würzburg und die dortige Johanniterkommende, geweigert, ihnen den Hof zu verleihen, solange nicht die Frage des Handlohns geklärt ist. Sie haben sich daher mit Abt Konrad [Herloch] und den Statthaltern des Komturs der Johanniterkommende in Würzburg Philipp von Reiffenberg dahingehend geeinigt, dass bei Tod oder Rücktritt eines Viertelmeisters jeweils 1 rheinischer Gulden an das Kloster St. Stephan und die Johanniterkommende als Handlohn zu entrichten ist. Außerdem verpflichten sie sich, die den Obereigentümern zustehenden Abgaben fristgerecht zu entrichten und den Hof in gutem Bauzustand zu halten. Auf ihre Bitte siegeln die Ritter Veit von Brend und Michael Neustetter. Der gebenn ist am nechsten donnerstag nach sanndt Philips vnd Jacobs der heyligen zwelffbotten vnd Waltburgen tag 1499. Aussteller: Viertel- und Rechenmeister des Würzburger Stadtviertels Sand. Empfänger: Kloster St. Stephan
Klaus Wolz und Wilhelm Fridman, Viertelmeister, sowie Georg Brendlin, Johannes Gotthart, Johannes Harttung, Johannes Schreck, Michael Zirkel und Johannes Wittichhausen, Rechenmeister des Würzburger Stadtviertels Sand, bekennen: Sie haben von dem Würzburger Bürger Ludwig Bauer und seiner Ehefrau Dorothea den Hof Zum Langen in Würzburg um 308 Gulden gekauft, um ihn als ihren Viertelhof zu verwenden. Nun haben sich aber die Obereigentümer, das Kloster St. Stephan in Würzburg und die dortige Johanniterkommende, geweigert, ihnen den Hof zu verleihen, solange nicht die Frage des Handlohns geklärt ist. Sie haben sich daher mit Abt Konrad [Herloch] und den Statthaltern des Komturs der Johanniterkommende in Würzburg Philipp von Reiffenberg dahingehend geeinigt, dass bei Tod oder Rücktritt eines Viertelmeisters jeweils 1 rheinischer Gulden an das Kloster St. Stephan und die Johanniterkommende als Handlohn zu entrichten ist. Außerdem verpflichten sie sich, die den Obereigentümern zustehenden Abgaben fristgerecht zu entrichten und den Hof in gutem Bauzustand zu halten. Auf ihre Bitte siegeln die Ritter Veit von Brend und Michael Neustetter. Der gebenn ist am nechsten donnerstag nach sanndt Philips vnd Jacobs der heyligen zwelffbotten vnd Waltburgen tag 1499. Aussteller: Viertel- und Rechenmeister des Würzburger Stadtviertels Sand. Empfänger: Kloster St. Stephan
Klaus Wolz und Wilhelm Fridman, Viertelmeister, sowie Georg Brendlin, Johannes Gotthart, Johannes Harttung, Johannes Schreck, Michael Zirkel und Johannes Wittichhausen, Rechenmeister des Würzburger Stadtviertels Sand, bekennen: Sie haben von dem Würzburger Bürger Ludwig Bauer und seiner Ehefrau Dorothea den Hof Zum Langen in Würzburg um 308 Gulden gekauft, um ihn als ihren Viertelhof zu verwenden. Nun haben sich aber die Obereigentümer, das Kloster St. Stephan in Würzburg und die dortige Johanniterkommende, geweigert, ihnen den Hof zu verleihen, solange nicht die Frage des Handlohns geklärt ist. Sie haben sich daher mit Abt Konrad [Herloch] und den Statthaltern des Komturs der Johanniterkommende in Würzburg Philipp von Reiffenberg dahingehend geeinigt, dass bei Tod oder Rücktritt eines Viertelmeisters jeweils 1 rheinischer Gulden an das Kloster St. Stephan und die Johanniterkommende als Handlohn zu entrichten ist. Außerdem verpflichten sie sich, die den Obereigentümern zustehenden Abgaben fristgerecht zu entrichten und den Hof in gutem Bauzustand zu halten. Auf ihre Bitte siegeln die Ritter Veit von Brend und Michael Neustetter. Der gebenn ist am nechsten donnerstag nach sanndt Philips vnd Jacobs der heyligen zwelffbotten vnd Waltburgen tag 1499. Aussteller: Viertel- und Rechenmeister des Würzburger Stadtviertels Sand. Empfänger: Kloster St. Stephan
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden 638
StA Würzburg: Würzburger Urkunden 76 / 42
Registratursignatur/AZ: 122 (16. Jh.); L ii (16. Jh.); 94 (18. Jh.); anno 1499 / 25 (18. Jh.); Co 3 x 22 (18. Jh.); 4 (18. Jh.); L 2 D 2 N 41 (18. Jh.)
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden >> Einzelregestierung von Urkunden
Äußere Beschreibung: Überlieferungsart: Ausf.; dt. Beschreibstoff: Perg. Siegel: S 1: Veit von Brend; an Pergamentstreifen anhängend, gut erhalten S 2: Michael Neustetter; an Pergamentstreifen anhängend, gut erhalten
Die Urkunde für die Johanniterkommende liegt unter Staatsarchiv Würzburg: Johanniterorden, Kommende Würzburg Urkunden 1499 Mai 2.
Wolz, Klaus, Würzburg, Stadtviertel Sand, Viertelmeister
Fridman, Wilhelm, Würzburg, Stadtviertel Sand, Viertelmeister
Brendlin, Georg, Würzburg, Stadtviertel Sand, Rechenmeister
Gotthart, Johannes, Würzburg, Stadtviertel Sand, Rechenmeister
Harttung, Johannes, Würzburg, Stadtviertel Sand, Rechenmeister
Schreck, Johannes, Würzburg, Stadtviertel Sand, Rechenmeister
Zirkel, Michael, Würzburg, Stadtviertel Sand, Rechenmeister
Wittichhausen, Johannes, Würzburg, Stadtviertel Sand, Rechenmeister
Bauer, Ludwig, Würzburg, Bürger
Bauer, Dorothea, Würzburg
Herloch, Konrad, Würzburg, Kloster St. Stephan, Abt
Stolle, Eberhard, Würzburg, Johanniterkommende, Bruder und Statthalter
Hausen, Heinrich, Würzburg, Johanniterkommende, Bruder und Statthalter
Salfelt, Johannes, Würzburg, Johanniterkommende, Statthalter
Reiffenberg, Philipp von, Würzburg, Johanniterkommende, Komtur
Jäger, Johannes, Würzburg, Bürger und Rat
Kole, Konrad, Würzburg, Bürger und Rat
Brend, Veit von
Neustetter, Michael
Würzburg, Stadtviertel, Sand, Viertelmeister
Würzburg, Stadtviertel, Sand, Rechenmeister
Würzburg, Hof, Zum Langen bzw. Zu Herrn Hermann Lubrich
Würzburg, Kloster, St. Stephan, Abt
Würzburg, Kloster, St. Stephan, Konvent
Würzburg, Johanniterkommende, Komtur
Würzburg, Johanniterkommende, Bruder
Würzburg, Währung
Würzburg, Bürger
Würzburg, Rat
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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