Johann Leopold von Neuhoff zum Neuenhof ./. Dr. Blechen.
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U 177, 1046
U 177 Haus Neuenhof (Dep.) - Akten
Haus Neuenhof (Dep.) - Akten >> 1. Akten >> 1.6. Prozesse
1592-1669
Enthaeltvermerke: Enthält u. a.: Inventar des Hofes Niederen Tyinghaus vom 9. 11. 1663 Urkundenabschriften: 1591 Januar 5 Caspar Lapp zur Rhur, Drost der Ämter Altena und Isernloen, beurkundet den Rezeß über dasverschuldete Gut des + Claes zu Niederen Tieynckhaußen und seiner + Frau Gerdruit, das dem Landesherrn als "Freyhern"-Gut eigentümlich zusteht. Das Gut ist von geschworenen Schöffen auf 1350 3/4 Taler geschätzt, aber von dem Landesherrn um dritten Pfennig auf 900 Taler gekürzt wrden; dagegen belaufen sich die Forderungen der Gläubiger auf 1050 Taler, von denen sie die Differenz von 150 Talern nachlassen. Als Hauptgläubiger übernimmt Kerstgen von Halver, Bürger zu Köln, das Gut. Er verpflichtet sich, bis Ablauf des Jahres 1591 die übrigen Gläubiger auszuzahlen und zwar Johan zu Sessinckhusen mit 119 Talern, Johan Runnen mit 118 Talern 16 Schillingen, Johan zu Tyinckhußen mit 18 Talern und Dirich zu Wesselberge mit 4 Talern. Den nachgelassenen Kindern: Herman, Greteke, Elßke, Gyrtgen, Beleke und Styneke werden die Mobilien zu gleichen Teilen zuerkannt. Falls sie im Stande sind, die Gläubiger bis zur nächsten Saat- oder "Lenten"-zeit zu befriedigen, können sie das Gut behalten, sonst müssen s es räumen bei Strafe von 100 Goldgulden, die zur Hälfte dem Landesherrn, zur Hälfte den Gläubiger verfallen sind. Nachdem diese Frist nun verstrichen ist, wird der Rezeß vom 10.2.1590 vollzogen und Kerstien von Halver in den Besitz des Gutes förmlich eingesetzt. Zeugen: Diderich Loer zum Holle, Richter zu Herschede, Peter Bergfeldt, Bürgermeister zu Altena, Tigges zu Wigginckhußen. Unterschrift (Jaspar Lappe) und Petschaft des Drosten. Von dem Notar Johan Oestreich beglaubigte Kopie, die Kerstgen von Halver laut eigenhändigem Vermerk vom 14.1.1592 dem Stefan vom Newenhove, Drosten zu Newerstadt, aushändigt. 1592 Januar 14 Kerstgen van Halver bestätigt dem Steffen vam Newenhoeve, Drost zu der Newerstadtt, dass dieser ihm den Hof zu Thidinckhausen (lt. Rückschrift: Gut zu Midderen Tyinghaußen) bis auf 200 Taler, über die er eine Obligation erhalten hat bezahlt hat. Er stellt diese handschriftliche Quittung aus, weil der Kaufbrief wegen der tödlichen Krankheit des Bernhardt vam Newenhoeve von diesem als Hofesvogt des genannten Gutes nicht besiegelt werden konnte 1592 September 5 Christian von Halver, Bürger und Ratsverwandter zu Köln, bekennt, von Steffan von und zum Nienhofe, Drost zur Nierstadt, den Kauf- und Zahlpfennig für Gut und Hof zu Niederen Tieinck gänzlich erhalten zu haben. Zeugen: Hermannus Pipenstock und Johan Oestreich. Aussteller und Zeugen unterschreiben
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:31 MEZ
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