Vergleich zwischen der kurmainzischen und der wertheimischen Regierung wegen der Landeshoheit, Markung und dem Eigentum des vorderen Meßhofs, der Verpachtung dieses Hofs an die Gemeinden Hundheim und Steinbach, die Vogteilichkeit und Jurisdiktion über ihn und die Otter- und Gickelhöfe und die beim Vergleichsvollzug mit der Gemeinde Hundheim vorgefallenen Streitigkeiten

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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