Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, verleiht das Gut in Esenhausen, das durch Magdalena Sorgs Tod frei wurde, deren Sohn Thomas Hegelin und Ehefrau Maria Eichlerin auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und ohne Erlaubnis in den zugehörigen Wäldern keine Bäume fällen, namentlich nicht Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume. Jährlich reichen sie zu Martini als Zins und Hubgült 5 Scheffel Vesen, 4 Scheffel Hafer, 1 lb 10 ß d Geld in Ravensburger Maß und Währung, 6 Hühner, 60 Eier, 1 Fasnachthenne. Das Gut fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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