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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen seinen Angehörigen Martin Hechel (Hochel) und Hans Enzberger (Entzbergern), beide Bürger zu Bretten, Irrungen über 130 Gulden mitsamt Kosten und Schäden gehalten haben, worin Enzberger von Hechel "etwas verdacht gewest" war. Kurfürst Philipps Räte haben beide Parteien nach vergangenen Prozessen zum heutigen Tag verhört und beredet, dass die Sache dem Pfalzgrafen zum Entscheid anheimgestellt wird. Martin und Hans sollen wegen der ergangenen Handlungen an Glimpf und Ehre unberührt bleiben, darum soll auch keine nachträgliche Klage (nachrede) erhoben werden. Hans soll dem Martin Martin [von Bretten] in dessen Händeln gegen Martin Hechel keinerlei Unterstützung und Rat gewähren und sich der Sache ganz fernhalten (entschlagen). An dem zwischen Martin Hechel und Martin Martin aufgerichteten Vertrag über die 130 Gulden soll dieser Vertrag unschädlich sein. Beide Parteien haben die Einhaltung versprochen und erhalten eine Ausfertigung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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