Friedrich v. Schauenburg, Obervogt vorm Schwarzwald, als Gemein, und vier gen. Zusätze vergleichen Streitigkeiten zwischen Graf Eberhard zu Württemberg d. Ä., Beklagter, und Ludwig und Wolf v. Neuhausen, Kläger, in drei Rechtstagen zu Tübingen (1493 Aug. 20, 1494 Juli 30) und Herrenberg (1494 Jan. 22). Bei den Zwistigkeiten ging es um den Frondienst der neuhausischen Untertanen zu Öffingen und die Bestrafung neuhausischer Leibeigener zu Öffingen und Großengstingen, die ohne Erlaubnis in württembergisches Herrschaftsgebiet gezogen waren. Zu Öffingen stand dem Ludwig v. Neuhausen die Hälfte der Leibeigenschaftsrechte zu. Der Vergleich kommt größtenteils durch Geldabfindungen der Herren v. Neuhausen zustande. (Nebst Abschrift des letzten Teiles (Vertragspunkte) des Libells, ungefähr gleichzeitig)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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