Maria Anna Rosina von Venetz geborene Böcklin von Böcklinsau, Ehefrau des Franz Joseph von Venetz, Leutnants und Aide-Majors unter dem Schweizer Regiment von Courten, mit Beistand ihres Vetters Wolf Sigmund Böcklin von Böcklinsau, verträgt sich mit ihren Brüdern Jakob Christoph Böcklin von Böcklinsau, Fünfzehner des löbl. Regiments der Stadt Straßburg, Johann Friedrich Böcklin von Böcklinsau, capitaine unter dem Elsässischen Regiment, und Wilhelm Reinhard Christian Böcklin von Böcklinsau, Leutnant im selben Regiment, ihre Heimsteuer betreffend, wie folgt: In ihrem am 27. Juli 1705 aufgerichteten Ehevertrag mit ihrem ersten Ehemann Johann Franz von Ichtratzheim war ihr eine Heimsteuer von 3000 fl., 1 fl. zu 15 b gerechnet, zugesichert worden, die sie aber nie erhalten hat, und welche der jetzige Ehemann beansprucht, womit aber der bereits im hohen Alter stehende Vater sehr geschädigt würde. Um dies abzuwenden und weil die Brüder nach dem Tod des Vaters in den Genuss der Lehen kommen und damit der Schwester einen Vorteil voraus haben, versprechen diese, nach dem Tod des Vaters und sechs Monate nach der Erbteilung diese Summe in drei Raten abzustatten: 1000 fl. sofort, 1000 fl. ein Jahr später, den Rest ein weiteres Jahr später, bei einer Verzinsung von 5%, wofür sie ihren gesamten Besitz einsetzen. Dafür verzichtet die Schwester auf alle Ansprüche an den Vater und auf alle Erbansprüche. Ihr Anspruch geht beim Ableben eines Bruders auf die übrigen Brüder über, sollte von Seiten des Vaters etwas bezahlt worden sein, so ermäßigt sich die Gesamtsumme entsprechend. S.: Jakob Christoph Pantrion, öffentlicher Notar (m. U.) Or. Pap. S.