Ritter Walz vom Stain hat sich verglichen mit Elslin, Tochter Ursels der Strubin, Bürgerin zu Isny, wegen der Streitigkeiten um die beiden Güter zum Alpharts (=Alperts) und zu Berfallen. Der Aussteller verzichtet auf alle Rechte an den beiden Gütern. Kommt es auf einem wegen der Grenzen ("undergeng") oder des Weiderechts ("tratt") zum Streit, soll eine "gemeine Kundschaft" durchgeführt werden. Was diese "wiset und seit", soll gelten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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