Johannes Hindernach von Butzbach, Geistlicher der Mainzer Diözese und kaiserlilcher Notar, bezeugt, dass vor ihm der Licher Rentmeister Heinrich S...
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NACHWEIS
B 9 Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim
Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 5 1471-1500
1477 Juli 2, Hungen
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johannes Hindernach von Butzbach, Geistlicher der Mainzer Diözese und kaiserlilcher Notar, bezeugt, dass vor ihm der Licher Rentmeister Heinrich Schornstein und der Utpher Schultheiß Henne Swencke von Hungen namens des Grafen Kuno v. Solms über die Streitigkeiten wegen des Zehnten in Inheiden verhandelt haben. Auf die gegen den Hungener Bürger Henne Zimmer vorgebrachtn Klage, Johann v. Spahl habe dem Grafen durch die Burgmannen von Gelnhausen geschrieben, dieser habe durch seine Amtleute den Zehnten mit Gewalt genommen und dem Hans Gippel von Schöllkrippen (Schelekroppen) versprochen, habe Zimmer geantwortet, nicht Johann v. Spahl sondern Hermann v. Spahl habe ihm den Zehnten zur Herausgabe gezwungen. Nach einer Verhandlung vor dem Utpher Gericht wurde des Verbot wieder aufgehoben. - Zeugen: Thonges von Kaub (Cube), Keller zu Hungen, Kraft, Schultheiß daselbst, Sip Langaffe, Hartmann von Grüningen, Bürgermeister, Konrad Hune, Sip Raitz, Henne Becker, Loste, Heinz Krafts, Werner Weber, Henne Feldheimer Henn Langaffe, Henne Knopper, Klaus Suße, Kunz Hermann, Kunz Role, Schöffen und Ratsleute zu Hungen
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Fürstlich-Solmsisches Archiv Lich, Licher Urkunden, Kasten 32 - Aus., Perg., Notariatsinstrument mit Notarszeichen, unbesiegelt
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Fürstlich-Solmsisches Archiv Lich, Licher Urkunden, Kasten 32 - Aus., Perg., Notariatsinstrument mit Notarszeichen, unbesiegelt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ