Kurfürst Philipp von der Pfalz schlichtet zwischen seinem Angehörigen Heinz Peter von Barr und den Grafen von Nassau folgendermaßen: Graf Johann von Nassau als Stellvertreter seines Bruders Graf Engelbert (Engelbrecht) muss, wenn er in die Grafschaft Vianden kommt, was bis zur ersten Fastenwoche geschehen soll, durch sich selbst oder Bevollmächtigte, dem Heinz Peter 400 Gulden ausrichten und dann bis St. Martin [= 11.11.] weiteres Geld folgen lassen soll, bis 450 gute rheinische Gulden bezahlt sind. Die zwei von Sankt Vith (sant Vyt), "Nysgin" und "Keiser" genannt, die in dieser Streitsache ins Gefängnis kamen und angeklagt wurden, sollen gegen Urfehde frei sein, wobei ihnen Graf Johann den dadurch erlittenen Schaden ohne pfalzgräfliche Kosten vergelten soll. Die Streitschlichtung war nötig geworden, da Heinz Peter von Barr durch den Bastard und Ritter Adrian von Nassau im Gebiet des Grafen Engelberts von Nassau gefangen genommen und nach Reinhardsstein gebracht worden war. Engelbert hatte bereits die Begleichung des Schadens versprochen, in der Absicht, sich dies von Adrian ersetzen zu lassen, ist dann aber, ehe dies geschehen konnte, selbst in Gefangenschaft geraten, woraufhin König [Maximilian I.] Engelberts Bruder Johann zu dessen Verweser bestimmt hat. Dieser hat gemeinsam mit Heinz Peter die Schlichtungsentscheidung dem Pfalzgrafen übertragen. Von dem Brief wurden zwei Ausfertigungen erstellt.