Entwurf eines Schreibens der Jesuiten an den Papst: Nach den Bestätigung des Jesuitenkollegs zu Paderborn durch die Päpste Clemens VIII. und Paul V. 1614/1615 habe die Universität zu Paderborn 1618 Januar 29 die Kapelle in Papenheim bei Warburg nach dem Tode des Inhabers Henrich von Lüdinghausen gen. Wolf erhalten, 1618 August 31 die Kapelle des Hl. Johannes Ev. in Westernkotten und dann die Kapelle St. Johannes Bapt. in Königshof bei Erwitte. Bei der Überprüfung der Einkünfte der Universität 1621 August 16 auf Befehl des Erzbischofs Ferdinand von Köln wurden die Kapellen St. Antonius und St. Nicolai zu Holthausen übertragen. Die Einkünfte der Kapelle zu Erwitte betragen 5 Dukaten, die der Kapelle zu Erwitte 15 Dukaten, die der Kapelle zu Papenheim 35 Dukaten, die der St. Antoniuskapelle 15 Dukaten und die der zu Holthausen 15 Dukaten. Es wird um die Bestätigung der Inkorporationen dieser Kapellen gebeten.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Data provider's object view
Loading...