Weiprecht Ehinger, Bürgermeister, und Bernhard Besserer, Altbürgermeister zu Ulm, als Unterteidiger (erbetene) zwischen dem Stamm der Roth einerseits und Seboldt Roth andererseits. Nachdem im Jahr 1538 Messe und andere päpstliche Zeremonien durch Bürgermeister und Rat abgeschafft wurden, hat Sebald Roth als der älteste Lehensherr der zwei Roth´schen Stiftungen eine in unserer Frauen Kapelle und des Pfründhauses zu dem Hl. Kreuz ohne Einvernehmen mit seinen Vettern über diese Güter verfügt. Das Haus auf 250 fl veranschlagt, sollte Jacob Laut, des Rats und Bürger zu Ulm erhalten. Die Schiedsleute entscheiden, dass der Kauf ungültig ist, er müsse von der ganzen Familie Roth bewilligt werden. Sebold Roth soll weiter Collator Lehensherr beider Pfründer bleiben, Verkäufe aus der Stiftung aber nur mit Zustimmung der Familie Roth ausführen, die Güter aber insbesondere das Fenster bei dem gewesenen Altar daselbst pflegen. Bei der Verwendung der Einkünfte solle er der Armen nicht vergessen. Nach dem Tod Sebolts wird allemal der älteste Roth Lehensherr sein, er muss aber eingesessener Ulmer sein. Von dem Erlös des Hauses sollen dem Hans Roth zu Hausen 100 fl Hauptgut gegen Zins geliehen werden. Der Vertrag soll nur gelten, bis auf einem freien Christlichen Concilio determiniert und auf Grund heiliger göttlicher Schrift ausgeführt wird, dann sollen die alten Ordnungen wieder hergestellt werden. Der Vertrag wird in 2 Ausfertigungen ausgestellt auf Bitten von Cunratt, Richter, Herman und Leo, Vogt zu Leiphaim (Leipheim Krs. Neu-Ulm), alle Roth.