Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Die kurfürstliche Regierung in Fulda bekundet im Namen Wilhelms
I., Kurfürst und Landgraf von Hessen, Großherzog von Fulda, dass sie
aufgrund eine...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1801-1840
1817 Oktober 24
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Papiersiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geschehen zu Fulda am 24ten Oktober des jahres 1817
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die kurfürstliche Regierung in Fulda bekundet im Namen Wilhelms I., Kurfürst und Landgraf von Hessen, Großherzog von Fulda, dass sie aufgrund einer 1817 August 22 in Kassel beglaubigten Urkunde dem bei einer öffentlichen Versteigerung höchstbietenden Bürger und Metzgermeister Thomas Schultheis aus Fulda für 8150 Gulden die herrschaftliche Gastwirtschaft in der Hinterburg mit allem Zubehör und allen Rechten als erblichen Besitz zu folgenden Bedingungen verkauft hat: 1. Thomas Schultheis erhält die Wirtschaft einschließlich aller Gebäude, Gärten und der Brauereigerätschaften laut der Inventarliste als freies Eigentum. 2. Mit der Wirtschaft sind folgende Rechte verbunden: Bier zu brauen, Bier, Branntwein und Wein auszuschenken sowie zu backen und zu beherbergen. Thomas ist verpflichtet worden, allen polizeilichen Anweisungen hinsichtlich des Betriebs einer Wirtschaft Folge zu leisten. Die früher mit der Wirtschaft verbundenen Abwasserrechte (cannalitätsrechte) sind nicht mehr Teil dieser Vererbung. Die Regierung behält weiterhin das uneingeschränkte Konzessionsrecht über die Hinterburg. 3. Das Recht, Branntwein zu brennen, kann Thomas nur durch den Erwerb einer speziellen Konzession erlangen. 4. Auf der Wirtschaft liegen 40 Gulden Erbzins, die ab dem Jahr 1818 jährlich an Michaelis [September 29] an das Stadtrentamt abzuführen sind. Für die anteilige Grundsteuer sind ab 1817 Oktober 1 22 Kreuzer und ein Pfennig zu bezahlen. 5. Schulden und indirekte Abgaben des Käufers sind laut Weisung der Regierung von 1817 Januar 7 entsprechend korrigiert worden. 6. Der neue Eigentümer der Wirtschaft hat sich verpflichtet, die Gebäude bei der Brandkasse zu versichern und im Brandkataster eintragen zu lassen. Unter Androhung einer Konventionalstrafe in Höhe von zehn Gulden muss der Käufer den Versicherungsschein binnen vier Wochen bei der Regierung abgeben, damit eine Abschrift angefertigt werden kann. 7. Thomas hat für die Wirtschaft bei der Versteigerung das Höchstgebot von 8150 Gulden abgegeben. Die Hälfte der Kaufsumme ist bis Ende November 1817 an das Stadtrentamt zu zahlen; die andere Hälfte ist als unkündbarer Kredit von der Regierung zu einem Zins von fünf Prozent auf fünf Jahre gewährt worden. Thomas hat daher als neuer Eigentümer eine gerichtliche Spezialhypothek auf seinen Besitz aufgenommen und die Schuldverschreibung vor der Aushändigung des Erbkaufbriefs hinterlegt. Der Kaufbrief ist für Thomas in zweifacher Form ausgefertigt worden. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung [großes kurfürstliches Regierungssiegel]. Handlungsort: Fulda. - Thomas Schultheis hat 1817 Dezember 4 (Fulda am 4ten December) den Empfang des Kaufbriefs bestätigt, nachdem er die Hälfte der Summe bezahlt hat. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, 4. und 5. Seite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Thomas Schultheis)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Kurfürstliche Regierung Fulda
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.