Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet die durch seinen Hofmeister Blicker Landschad zwischen Erhard von Remchingen einer- und Bürgermeister und Rat zu Alzey andererseits vorgenommen Schlichtung. 1. Alzey löst eine jährlich zu Weihnachten fällige Gülte über 25 Gulden mit 500 Gulden ab und bezahlt das für die letzten 2 ¾ Jahre fällige Geld in Höhe von 68 Gulden und drei Ort. Beides ist laut einer Quittung geschehen. [2.] Die Entscheidung über Kosten, Schäden und Geldbußen (penefelle) wird den Räten des Pfalzgrafen zur Entscheidung übertragen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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