Heinrich ("Henrich"), Abt, Johann, Prior, und der Konvent des St. Peter-und-Paulsstifts zu Weißenburg ("Wyßenburg"), o.s.B., in Speyrer ("Spyrer") Bistum, verkaufen, da ihr Kloster durch Misswirtschaft etlicher Vorfahren in Armut gekommen ist, mit Zustimmung der Äbte Georg ("Jorgenn") zu Hirsau ("Hyrsauwe") und Martin zu Gottesaue ("Gotzauwe"), päpstlicher Kommissäre,. dem Mariagredenstift zu Mainz ("Mentz") für 1700 fl. rh. (wovon der Schulmeister Adolf von Breithart 550 fl. und 150 fl. an Weißpfennigen zu seinem Jahrtag und zu einem ewigen Almosen ausgerichtet hat) 85 fl. rh. Wiederkaufszins, fällig aus dem großen und kleinen Zehnten des Klosters "zu der alten stadt by Wyßenburg" und in der Mark daselbst auf Georgi nach Mainz, Frankfurt oder Oppenheim ("Mentz, Franckfurt oder Oppenheym") nach Wunsch der Empfänger. Von dieser Gült sollen 34 fl. 6 Weißpfennige zum genannten Jahrtag und ewigen Almosen verwendet werden. Die Aufgabe ist vor Schultheiß (Hans von Landau ("Landauwe")) und Schöffen ("Scheffers Hartlieb", "Johantz Hensell", "Herten Clais", Hans "Grymme", Hans von "Selse", "Hugenhansen" Ulrich und Peter von "Herstat") des Gerichts in der Altenstadt bei Weißenburg ("by Wyßenburg") geschehen. S. des Schultheißen. "Geben uff sant Marcus tag des heyligen ewangelisten a.d. millesimo quadringentesimo octuagesimo tercio."

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