Philipp Eyt, Kaplan zum Nußbaum, erklärt, dass er dem Bernhart Widman wegen der zu Hagenbach gelegenen Güter, die Lehen der Kapelle sind, das schuldige Hauptrecht nachgelassen hat, was jedoch kein Präjudiz sein soll für ihn und seine Nachfolger.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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