Hans Riesch und Ehefrau Maria Steurin zu Stockenweiler bekennen, daß ihnen Hannibal von Herrliberg, kurbayerischer Kriegsrat und Obrist, auf Lebenszeit Hof und Gut in Stockenweiler als Leib- und Zinslehen verliehen hat. Das Gut hatte vorher der frühere Ehemann der Steurin, ¿Adam Dent, inne. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich bewirtschaften und in gutem, ungeteilten Zustand lassen. Sie dürfen nur eine Feuer- oder Herdstatt unterhalten und nichts daraus entfremden, insbesondere keine Eichen oder Tannen ohne Genehmigung des Verleihers fällen. Brenn- und Bauholz wird ihnen gegebenenfalls zugewiesen. Sie müssen den Hof mit Roß und Vieh besetzen. Heu, Stroh und Mist dürfen sie nicht veräußern, sondern für den Hof benutzen. Die Beliehenen haben den Ehrschatz von 60 fl rh in Reichswährung bezahlt. Jährlich entrichten sie zu Martini als Leiblehengült 8 fl, 32 Viertel Hafer Wangener Maßes, 6 Hühner, 100 Eier und 1 lb Geld. Bei Verletzung der Leihebedingungen und im Todesfall fällt das Gut heim. Es muß dann mit Mist, Heu, Stroh, Samen, Früchten und anderem zurückgegeben werden entsprechend dem Brauch in Stockenweiler.
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Hans Riesch und Ehefrau Maria Steurin zu Stockenweiler bekennen, daß ihnen Hannibal von Herrliberg, kurbayerischer Kriegsrat und Obrist, auf Lebenszeit Hof und Gut in Stockenweiler als Leib- und Zinslehen verliehen hat. Das Gut hatte vorher der frühere Ehemann der Steurin, ¿Adam Dent, inne. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich bewirtschaften und in gutem, ungeteilten Zustand lassen. Sie dürfen nur eine Feuer- oder Herdstatt unterhalten und nichts daraus entfremden, insbesondere keine Eichen oder Tannen ohne Genehmigung des Verleihers fällen. Brenn- und Bauholz wird ihnen gegebenenfalls zugewiesen. Sie müssen den Hof mit Roß und Vieh besetzen. Heu, Stroh und Mist dürfen sie nicht veräußern, sondern für den Hof benutzen. Die Beliehenen haben den Ehrschatz von 60 fl rh in Reichswährung bezahlt. Jährlich entrichten sie zu Martini als Leiblehengült 8 fl, 32 Viertel Hafer Wangener Maßes, 6 Hühner, 100 Eier und 1 lb Geld. Bei Verletzung der Leihebedingungen und im Todesfall fällt das Gut heim. Es muß dann mit Mist, Heu, Stroh, Samen, Früchten und anderem zurückgegeben werden entsprechend dem Brauch in Stockenweiler.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 2035
fasc. 111 n. 09
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 17. Jahrhundert
1628 August 8 (den achten monatstag Augusti)
25,9 x 42,7 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Lindau
Aussteller: Hans Riesch und Ehefrau Maria Steurin zu Stockenweiler
Empfänger: Hannibal von Herrliberg, kurbayerischer Kriegsrat und Obrist
Siegler: Bartholomäus Weller, Stadtammannamtsverweser in Lindau
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Aussteller: Hans Riesch und Ehefrau Maria Steurin zu Stockenweiler
Empfänger: Hannibal von Herrliberg, kurbayerischer Kriegsrat und Obrist
Siegler: Bartholomäus Weller, Stadtammannamtsverweser in Lindau
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Dent, Adam
Dent, Maria
Herrliberg, Hannibal von, Kriegsrat und Obrist
Riesch, Hans
Riesch, Maria
Steur, Maria
Weller, Bartholomäus, Stadtammann
Lindau (Bodensee) LI
Lindau (Bodensee) LI; Stadtammannamtsverweser
Stockenweiler : Hergensweiler LI
Stockenweiler : Hergensweiler LI; Einwohner
Wangen im Allgäu RV; Maß
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:29 MEZ
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