Protokoll, aufgerichtet in Sachen Philipp Jakob Böcklin von Böcklinsau gegen Georg Melchior von Ratsamhausen vor den gräflich-Hanauischen Räten und Kommissarien Hans Philipp von Sulz, Oberamtmann, und Melchior Nördlinger, beider Rechte Doktor, in Gegenwart von Wolf Böcklin von Böcklinsau, Philipp Böcklin von Böcklinsau, Amtmann zu Willstätt, Samson von Landtsperg, Philipp von Weittersheim, Amtmanns zu Hatten und Hug Dietrich von Landtsperg einerseits, Hugo Sturm, Stettmeister zu Straßburg, Hans Wallraff Zuckmantel zu Brumpt und Konrad Dietrich von Ratsamhausen andererseits, die Streitigkeiten um die Beholzung des Böcklinschen Hauses Wiboltzheim betreffend. Böcklin bringt vor: er habe sich seit unvordenklichen Zeiten ungestört aus den Auen und Böschen beholzt. Seitdem die Auen erst wenig vor Georgi aufgetan werden, zudem der Bezirk neu ausgesteckt und sehr eng umfasst worden ist, kann er dies nicht mehr im ausreichenden Maße tun. Ratsamhausen bestreitet, dass er Böcklin habe schädigen wollen, die genannten Maßnahmen habe er nur ergreifen müssen, nachdem zu ungewohnter Stunde und an verschiedenen Orten "Einfäll" geschehen seien. Böcklin erkennt diese Erklärung an, verlangt jedoch, dass die Neuerung ihm nichts an seinem Rechte nimmt und er zudem ausreichend beholzt werde. Nachdem Ratsamhausen vormals von Böcklin eine Entschädigung für zuviel abgefahrenes Holz verlangt hatte, was ihm nunmehr als nicht mehr gerechtfertigt erscheint, wird dieser Punkt den Kommissarien überlassen. Ein weiterer Streit um ein Vach und Einfluss aus der Ill in den Schlossgraben wird ebenfalls gütlich beigelegt: Ratsamhausen soll den Einfluß wieder beseitigen und über die Kosten wird man sich einigen. U.: Hans Philipp von Sulz Dr. Melchior Nördlinger

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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