Bechtolt Rapp, Schultheiß, und zwei genannte Richter des Gerichts zu Lichtenau beurkunden, daß Stoffel Gintz zu Helmlingen und seine Ehefrau Katharina der Kapelle zu Helmlingen 6 Schillinge jährlichen Zinses von 6 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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