Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat erscheinen die Ulmer Bürgerin Elisabeth geborene Köberlin, Witwe des Ulmer Bürgers und Handelsmanns Gottlieb Adolf Miller, als Braut und der Kauf- und Handelsmann Gottlieb Daniel Pfitzmeyer als Bräutigam. Begleitet werden sie von den Handelsleuten Daniel Weidle und Heinrich Leonhard Niederegger als Pfleger der Braut und ihrer Kinder aus erster Ehe Daniel, Johann Peter, Maria Ursula und Johann Jakob sowie dem württemberigschen Amtmann in Hermaringen [Lkr. Heidenheim] Georg Friedrich Pfitzmeyer als Vater des Bräutigams. Die Brautleute haben dem Rat einen zwischen ihnen am 17. Dezember 1798 geschlossenen Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 538] vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da die Kinder der Braut noch minderjährig sind und somit der Pflegschaft des Rats unterstehen. Nach Prüfung des Vertrags erklärt der Rat, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und eine ausreichende Versorgung der Kinder aus erste Ehe vorsieht. Er kann daher unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.