Klage (vor dem Stadtrichter) des Kaufhändlers Schweder (?) Arnoldts am Markt gegen M. Bernard Bleckmann. Kläger hat das Hausgerät der Eheleute Viehhändler Johan Nilsen und Katharina Droste auf dem Spiekerhof gepfändet.
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B-Acta jud, 77
B-Acta jud Acta Judicialia (Rechtsstreitigkeiten)
Acta Judicialia (Rechtsstreitigkeiten) >> 1601-1700
1628 - 1634
Darin: Anlage: 16.7.1590 Michael Modersohn überträgt seinem Sohn Sebastian sein Vermögen, insbes. sein Haus an der Rotenburg und der lütken Stigge. Er behält sich vor den Nießbrauch an dem Gut Völckerinck und an den 2400 Rthln, die Johan Modersohn, Johan Roedde, Witwe Borchard Heirde und Schulte Brüninck in Nienberge schulden. Die Urkunden über diese Forderungen sollen bei Heinrich Moderson, Michaels Bruder, hinterlegt werden. Michael Modersohn ist in 2. Ehe verheiratet; seine 2. Frau erhält eine Rente, falls er vor ihr stirbt. Zeugen: Oldermann Heinrich Egbertz, Heinrich Modersohn Michaelis, Wandschneider Herman Biscopinck und Jost Frie zu Böddinck. Notar: Konrad von der Wick. Beigebunden sind die Akten des Vorprozesses 1592. Erwähnt werden darin Ursula Hockensfeldt; M. Herman Hartman; M. Kaspar Krevet; Herman Kentrup zu Bösensell.
Enthält: Der Beklagte hat aufgrund eines Urteils und eines Urteilsbriefes vom 27.1.1628 das Hausgerät gepfändet und behalten; er widerspricht daher der Pfändung des Klägers. Dieser wendet ein, dass ihm von den Eheleuten Nielsen schon in den Jahren 1613 und 1615 das Hausgerät verpfändet sei; er habe also das ältere und bessere Recht. Der Beklagte behauptet ferner, dass der Kläger wegen seiner Forderung befriedigt sei. Der Stadtrichter legt dem Kläger den Eid darüber auf, dass er noch eine Forderung gegen die Eheleute Nielsen in Höhe des Wertes des Hausgeräts habe. Der Beklagte legt Berufung ein. Die Sache wird dann mehrere Jahre am Ratsgericht verhandelt. Erwähnt werden Johan Mandt aus Freckenhorst; Egbert Henrichman; Sebastian Wittover; Johan Niehoff; Doktor Christoph Clute; Johann von Soest u. Frau Sara; Herman Soest; Alheid von Wilsunt, Frau des Klägers; Heinrich von Moickstorf; Cyriakus Wallrabe; Arnold Schlossken; + Heinrich Droste; Herbort Geistman.
Enthält: Der Beklagte hat aufgrund eines Urteils und eines Urteilsbriefes vom 27.1.1628 das Hausgerät gepfändet und behalten; er widerspricht daher der Pfändung des Klägers. Dieser wendet ein, dass ihm von den Eheleuten Nielsen schon in den Jahren 1613 und 1615 das Hausgerät verpfändet sei; er habe also das ältere und bessere Recht. Der Beklagte behauptet ferner, dass der Kläger wegen seiner Forderung befriedigt sei. Der Stadtrichter legt dem Kläger den Eid darüber auf, dass er noch eine Forderung gegen die Eheleute Nielsen in Höhe des Wertes des Hausgeräts habe. Der Beklagte legt Berufung ein. Die Sache wird dann mehrere Jahre am Ratsgericht verhandelt. Erwähnt werden Johan Mandt aus Freckenhorst; Egbert Henrichman; Sebastian Wittover; Johan Niehoff; Doktor Christoph Clute; Johann von Soest u. Frau Sara; Herman Soest; Alheid von Wilsunt, Frau des Klägers; Heinrich von Moickstorf; Cyriakus Wallrabe; Arnold Schlossken; + Heinrich Droste; Herbort Geistman.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:34 MEZ